Die Vertrauensschadenversicherung ist eine Spezialversicherung, die Praxisinhaber und Arbeitgeber vor Vermögensschäden schützt, die durch vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern entstehen. Versichert sind typischerweise Unterschlagung von Kassengeldern, Diebstahl von Praxisvorräten, Arzneimitteln oder Geräten sowie Betrug durch gefälschte Abrechnungen.
Bedeutung für Ärzte
In Arztpraxen mit Barzahlungsverkehr, Medikamenten- und Sprechstundenbedarfslagern sowie Kassenbeständen besteht ein erhöhtes Risiko für Mitarbeiteruntreue. Studien zeigen, dass in kleinen und mittelständischen Betrieben jährliche Schäden durch Mitarbeiterdelikte im Durchschnitt zwischen 5.000 und 30.000 Euro liegen können. Die Vertrauensschadenversicherung greift unabhängig davon, ob der Mitarbeiter strafrechtlich verurteilt wurde; entscheidend ist der zivilrechtliche Nachweis des Schadens. Deckungssummen von 25.000 bis 100.000 Euro sind für Praxen sinnvoll; einige Policen decken auch Cyber-Betrug durch Mitarbeiter. Wichtig ist, dass private Handlungen des Praxisinhabers selbst nicht versichert sind; ebenso wenig Schäden durch externe Täter (diese gehören zur Einbruchdiebstahlversicherung). Ärzteversichert empfiehlt, die Vertrauensschadenversicherung als ergänzenden Baustein zur allgemeinen Praxisversicherung abzuschließen, insbesondere bei Praxen mit mehreren Mitarbeitern oder hohem Kassenumsatz.
Abgrenzung
Die Vertrauensschadenversicherung unterscheidet sich von der Haftpflichtversicherung (die Schäden an Dritten abdeckt) und von der Einbruchdiebstahlversicherung (die externe Täter betrifft). Sie deckt ausschließlich innerbetriebliche Vertrauensdelikte durch eigene Mitarbeiter ab.
Beispiel
Eine Praxismitarbeiterin entnimmt über 18 Monate hinweg monatlich 500 Euro aus der Praxiskasse, insgesamt 9.000 Euro. Obwohl sie fristlos entlassen wird, fehlt ihr Privatvermögen zur Rückzahlung. Die Vertrauensschadenversicherung der Praxis erstattet den Schaden nach Nachweis der Unterschlagung.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →