Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) ist eine Schadenversicherung, die Unternehmen vor finanziellen Einbußen durch unehrliche, betrügerische oder strafbare Handlungen eigener Mitarbeiter schützt. Versichert sind typischerweise Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue, die der Versicherte durch Angestellte erlitten hat. Die VSV ergänzt die reguläre Betriebsversicherung, da diese Schäden durch eigene Mitarbeiter häufig ausschließt.
Bedeutung für Ärzte
Für Praxisinhaber ist die Vertrauensschadenversicherung relevant, wenn Mitarbeiter Zugriff auf Barmittel, Medikamentenbestände oder Patientendaten haben. Unterschlagungen aus der Praxiskasse, Rezeptmissbrauch oder Datenmissbrauch durch Mitarbeiter sind mögliche Schadenszenarien. Gerade in kleineren Praxen ohne umfassende interne Kontrollmechanismen kann eine solche Versicherung die wirtschaftliche Folgen solcher Vorfälle abfedern.
Praxishinweise
Ärzte sollten prüfen, ob ihre bestehende Betriebshaftpflicht oder Inhaltsversicherung Vertrauensschäden einschließt, und gegebenenfalls eine separate VSV abschließen. Präventive Maßnahmen wie interne Kontrollsysteme reduzieren das Risiko. Für eine Beratung zu allen Aspekten der Praxisabsicherung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner bereit.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- GDV: Vertrauensschadenversicherung
- BaFin: Betriebliche Versicherungen
- Bundesärztekammer: Praxissicherheit
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