Verwaltungsrechtsschutz bezeichnet den Leistungsbaustein einer Rechtsschutzversicherung, der die Kosten für Streitigkeiten mit Behörden und für Verfahren vor Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht übernimmt. Er umfasst Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist Verwaltungsrechtsschutz in mehreren Bereichen besonders relevant: Verfahren vor dem Zulassungsausschuss und dem Berufungsausschuss der KV (z. B. Ablehnung einer Kassenzulassung oder Entziehungsverfahren) sind öffentlich-rechtliche Verwaltungsverfahren, die ohne Versicherungsschutz erhebliche Anwaltskosten verursachen. Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer (Berufsgerichtsverfahren, Approbationswiderruf) gehören ebenso dazu wie Streitigkeiten mit Gesundheitsämtern bei behördlichen Auflagen für die Praxis oder Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der KV zu Honorarkürzungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Da Honorarrückforderungsverfahren häufig erhebliche Summen betreffen, können Anwaltshonorare schnell fünfstellige Beträge erreichen. Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung explizit auf den Einschluss des Verwaltungsrechtsschutzes für Berufs- und Behördenstreitigkeiten zu achten, da dieser nicht in allen Standardtarifen enthalten ist.

Abgrenzung

Verwaltungsrechtsschutz deckt ausschließlich öffentlich-rechtliche Verfahren mit Behörden ab. Er ist vom Sozialrechtsschutz zu trennen (Verfahren vor Sozialgerichten, z. B. gegen die Rentenversicherung oder KV in Abrechnungsfragen) und vom Strafrechtsschutz (Strafverfahren der Staatsanwaltschaft).

Beispiel

Eine Ärztin erhält vom Zulassungsausschuss einen negativen Bescheid über ihren Antrag auf Kassenzulassung in einem als überversorgt eingestuften Planungsbereich. Sie legt Widerspruch ein und benötigt einen spezialisierten Anwalt für Vertragsarztrecht. Die Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrechtsschutz übernimmt die Anwaltskosten von rund 3.500 Euro.

Quellen

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