Die Videosprechstunde ist eine Form der telemedizinischen Versorgung, bei der Arzt und Patient per Videoverbindung kommunizieren. Technisch erfordert dies eine zertifizierte Videosprechstundensoftware, eine stabile Internetverbindung und geeignete Endgeräte. In Deutschland ist die Videosprechstunde seit 2017 in der GKV abrechenbar und hat insbesondere während der COVID-19-Pandemie stark an Bedeutung gewonnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abrechenbar über EBM-Videosprechstundenpauschalen seit 2017
  • Software muss von der KBV zertifiziert und datenschutzkonform sein
  • DSGVO-konforme Datenverarbeitung und Einwilligung des Patienten erforderlich

Videosprechstunde (Technik) im Kontext der Arztpraxis

Für die technische Umsetzung einer Videosprechstunde müssen Praxen eine von der KBV zugelassene Software verwenden. Eine aktuelle Liste zertifizierter Anbieter ist auf der KBV-Website verfügbar. Die Software muss eine End-zu-End-Verschlüsselung der Videokommunikation gewährleisten und Patientendaten DSGVO-konform verarbeiten. Datenschutzrechtlich muss der Patient vor der Videosprechstunde einwilligen.

Technische Anforderungen umfassen mindestens eine stabile Internetverbindung mit 2 Mbit/s Upload und Download, eine Webcam mit HD-Qualität und ein ruhiges, gut beleuchtetes Ambiente auf Arztseite. Praxen sollten auch sicherstellen, dass die Verbindung im Bedarfsfall auf einem Mobilgerät als Backup funktioniert. Für die Abrechnung über die KV muss die Softwarezertifizierung der Praxis gemeldet werden.

Haftungsrechtlich ist die Videosprechstunde mit besonderen Sorgfaltspflichten verbunden. Der Arzt muss sicherstellen, dass eine Videosprechstunde für das jeweilige Krankheitsbild geeignet ist. Erkrankungen, die eine körperliche Untersuchung erfordern, sollten nicht ausschließlich per Video behandelt werden. Die Dokumentation der Videosprechstunde muss den gleichen Standards wie eine Präsenzkonsultation entsprechen.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert berät Ärzte zu den Haftungsrisiken der Telemedizin und empfiehlt, sicherzustellen, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch Schäden aus Videosprechstunden und anderen telemedizinischen Leistungen abdeckt.

Quellen und weiterführende Informationen

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