Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtsgeschäftliches Dokument, mit dem eine Person (Vollmachtgeber) einer oder mehreren Vertrauenspersonen (Bevollmächtigten) das Recht überträgt, bei plötzlicher Handlungsunfähigkeit (Unfall, schwere Krankheit, Bewusstlosigkeit) in gesundheitlichen, persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten stellvertretend zu handeln.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärzte ist die Vorsorgevollmacht in zweifacher Hinsicht bedeutsam: erstens für die persönliche Absicherung und zweitens für den Praxisbetrieb. Ohne Vorsorgevollmacht müsste bei plötzlicher Handlungsunfähigkeit ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden, was Zeit kostet und die Praxisführung gefährdet. In der Vorsorgevollmacht kann der Arzt festlegen, wer in seinem Namen Mitarbeiter anweist, Verträge kündigt oder Bankgeschäfte tätigt. Für die Praxis empfiehlt sich eine gesonderte Praxisvollmacht an den Vertreter oder einen Mitgesellschafter. Für persönliche Angelegenheiten sollte eine umfassende Vollmacht notariell beurkundet sein, wenn Immobilientransaktionen eingeschlossen werden sollen; für rein persönliche Angelegenheiten reicht eine eigenhändig verfasste, unterschriebene und datierte Vollmacht. Im Verbund mit einer Patientenverfügung und einem Testament bildet die Vorsorgevollmacht das Kerndokument der persönlichen Notfallvorsorge. Ärzteversichert empfiehlt, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Praxisnachfolgeregelung gemeinsam mit einem Notar und einem Rechtsanwalt zu gestalten.

Abgrenzung

Die Vorsorgevollmacht ist von der Betreuungsverfügung zu unterscheiden: Letztere gibt nur einen Wunsch für den Fall an, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt; die Vorsorgevollmacht verhindert das Betreuungsverfahren ganz. Sie unterscheidet sich auch von der Patientenverfügung, die nur medizinische Behandlungswünsche regelt.

Beispiel

Ein Praxisinhaber erleidet einen schweren Verkehrsunfall und ist wochenlang bewusstlos. Dank einer notariellen Vorsorgevollmacht kann seine Ehefrau sofort alle Bankgeschäfte erledigen, Mitarbeitern Anweisungen geben und die Praxis während seiner Abwesenheit organisieren, ohne ein Betreuungsverfahren einleiten zu müssen.

Quellen

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