Der Vorsteuerabzug bezeichnet das Recht eines Unternehmers, die von ihm an Lieferanten oder Dienstleister gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen oder, falls keine eigene Umsatzsteuerschuld besteht, vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Rechtsgrundlage ist § 15 UStG.

Bedeutung für Ärzte

Ärztliche Heilbehandlungsleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung hat eine wichtige Kehrseite: Steuerfreie Umsätze berechtigen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug. Ein niedergelassener Arzt, der ausschließlich heilkundliche Leistungen erbringt, kann die Umsatzsteuer auf seine Praxisausstattung, Geräte und Büromaterial nicht als Vorsteuer geltend machen, das heißt, die Umsatzsteuer wird zu einem echten Kostenfaktor. Anders verhält es sich bei gemischten Tätigkeiten: Ärzte, die neben steuerfreien auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen (z. B. ästhetische Operationen ohne therapeutischen Zweck, Gutachten für Versicherungen oder Medizintechnikunternehmen), können für diese Umsätze anteilig Vorsteuer abziehen. Die Aufteilung der Vorsteuer erfolgt nach dem Verhältnis steuerpflichtiger zu steuerfreien Umsätzen. Ärzteversichert empfiehlt, gemeinsam mit dem Steuerberater zu prüfen, ob umsatzsteuerpflichtige Einnahmen aus Nebentätigkeiten die Praxis zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichten und welche Vorsteueranteile dann abziehbar sind.

Abgrenzung

Der Vorsteuerabzug ist vom Sonderausgabenabzug zu unterscheiden, der im Einkommensteuerrecht gilt. Er ist auch von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG zu trennen: Die Befreiung befreit von der Pflicht zur Berechnung von Umsatzsteuer, schließt aber gleichzeitig den Vorsteuerabzug aus (sogenannte unechte Steuerbefreiung).

Beispiel

Eine Ärztin betreibt neben ihrer kassenzugelassenen Praxis eine umsatzsteuerpflichtige IGeL-Praxis für ästhetische Behandlungen. 20 % ihrer Jahresumsätze sind umsatzsteuerpflichtig. Sie kann 20 % der auf ihre gemeinsamen Praxiskosten entfallenden Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.

Quellen

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