Die Waisenrente ist eine Hinterbliebenenleistung der berufsständischen Versorgungswerke und wird an Kinder ausgezahlt, deren versichertes Elternteil verstorben ist. Sie ergänzt die Witwer- oder Witwenrente und ist in den Satzungen der einzelnen Ärzte-Versorgungswerke geregelt. Typischerweise wird die Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr oder bei Schulbesuch beziehungsweise Studium bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte mit Kindern ist die Waisenrente des Versorgungswerks ein wichtiger Bestandteil der familiären Absicherung im Todesfall. Die Höhe der Waisenrente hängt von den eingezahlten Beiträgen und der Satzung des zuständigen Versorgungswerks ab und variiert erheblich zwischen den Bundesländern. Eine ergänzende Risikolebensversicherung kann die Absicherung der Kinder verbessern.
Praxishinweise
Ärzte sollten die Leistungsübersicht ihres Versorgungswerks zur Waisenrente kennen und prüfen, ob die Absicherung für ihre Familie ausreicht. Eine Risikolebensversicherung schließt eventuelle Lücken. Für eine ganzheitliche Absicherungsberatung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke Leistungsübersicht
- ABV: Berufsständische Versorgung und Hinterbliebene
- DRV: Vergleich Waisenrente gesetzlich vs. berufsständisch
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