Die Wartezeit in der Versicherung bezeichnet einen vertraglich festgelegten Zeitraum nach Vertragsabschluss, während dessen für bestimmte Schadenereignisse oder Leistungsanforderungen noch kein Versicherungsschutz besteht. Sie soll verhindern, dass Versicherungsnehmer einen Vertrag erst dann abschließen, wenn ein Schaden bereits absehbar oder eingetreten ist.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte sind Wartezeiten in mehreren Versicherungssparten relevant: In der privaten Krankenversicherung gilt nach § 197 VVG eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten für Krankheiten und acht Monaten für Entbindungen; für Zahnbehandlungen und Psychotherapie können längere Wartezeiten vereinbart sein. Bei der Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten, das heißt, Rechtsstreitigkeiten, die innerhalb dieser Frist entstehen, sind nicht gedeckt. Die Krankentagegeldversicherung enthält häufig Wartezeiten von drei bis sechs Monaten für bestimmte Erkrankungen. Bei Berufseintritt empfiehlt sich der sofortige Abschluss aller wesentlichen Versicherungen, da Wartezeiten sonst genau dann ablaufen, wenn der Arzt tatsächlich Schutz benötigt. Einige PKV-Anbieter verzichten auf Wartezeiten, wenn ein lückenloser Vorversicherungsnachweis vorgelegt wird. Ärzteversichert empfiehlt, beim Versicherungsabschluss die Wartezeitklauseln zu prüfen und Lücken im Versicherungsschutz bewusst zu planen.
Abgrenzung
Die Wartezeit unterscheidet sich vom Risikoausschluss: Während der Wartezeit besteht vorübergehend kein Schutz; beim Risikoausschluss ist ein bestimmtes Risiko dauerhaft nicht versichert. Sie unterscheidet sich auch von der Karenzzeit bei der Krankentagegeldversicherung, die die Anzahl der Krankheitstage bezeichnet, die der Versicherte selbst trägt, bevor die Tagegeldleistung einsetzt.
Beispiel
Eine Ärztin wechselt im Oktober in die PKV. Drei Monate später möchte sie eine Psychotherapie beginnen, die ihr Tarif grundsätzlich abdeckt. Da die allgemeine Wartezeit erst Ende Januar endet, übernimmt die PKV die Kosten erst ab Februar. Hätte sie einen Vorversicherungsnachweis vorgelegt, wäre die Wartezeit entfallen.
Quellen
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