Die Wartezeit in Versicherungsverträgen bezeichnet den Zeitraum nach Vertragsabschluss, während dem der Versicherungsschutz für bestimmte Leistungen noch nicht vollständig besteht. Sie dient der Absicherung gegen die nachteilige Selektion, also den Abschluss einer Versicherung in dem Wissen, dass eine Leistungsinanspruchnahme unmittelbar bevorsteht. Typisch sind Wartzeiten in der privaten Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen und der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die eine neue Zahnzusatz- oder Pflegeversicherung abschließen, ist die Wartezeit eine Einschränkung in der unmittelbaren Leistungsphase. In der PKV gelten für bestimmte Leistungen, etwa Entbindung oder Psychotherapie, gesonderte Wartezeiten. Bei der BU-Versicherung gibt es in der Regel keine Wartezeit, wohl aber bei Krankenzusatzversicherungen.
Praxishinweise
Ärzte sollten bei Versicherungsabschlüssen die Wartezeitregelungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls nach Verträgen ohne Wartezeit oder mit verkürzten Fristen suchen. Für eine umfassende Beratung zu Versicherungsoptionen ohne unnötige Wartzeiten steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- PKV-Verband: Wartezeiten in der PKV
- BaFin: Versicherungsvertragsrecht
- GDV: Wartzeiten in Versicherungsverträgen
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