Die chirurgische Weisheitszahn-OP bezeichnet die operative Entfernung eines oder mehrerer Weisheitszähne, wenn diese impaktiert (im Kieferknochen verankert), verlagert oder entzündet sind. Es handelt sich um einen der häufigsten oralen chirurgischen Eingriffe in Deutschland. Die Abrechnung erfolgt je nach Kassenart über das BEMA (GKV) oder die GOZ (PKV), wobei der chirurgische Aufwand den Behandlungstyp bestimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- BEMA-Position Ä6a/Ä6b für einfache bis schwierige Extraktion in der GKV
- GOZ 3000 ff. für chirurgische Eingriffe in der PKV mit Steigerungsfaktor
- Aufklärungspflicht über Risiken wie Nervschäden und Wundheilungsstörungen
Weisheitszahn-OP (chirurgisch) im Kontext der Arztpraxis
In der vertragszahnärztlichen Versorgung werden chirurgische Weisheitszahn-OPs über die BEMA-Nummern abgerechnet. Einfache Extraktionen fallen unter Ä6a, komplexere Operationen mit Osteotomie unter Ä6b oder Ä6c. Die GKV übernimmt die Kosten, wenn eine medizinische Indikation besteht. Ästhetische oder prophylaktische Entfernungen werden in der Regel nicht erstattet.
In der privatzahnärztlichen Abrechnung bieten die GOZ-Positionen 3000 bis 3190 mehr Spielraum. Der Zahnarzt kann Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5 ansetzen, wobei der 2,3-fache Satz als angemessen gilt. Bei besonders schwierigen Eingriffen ist eine höhere Abrechnung mit schriftlicher Begründung möglich. Zusätzlich können Anästhesieleistungen und postoperative Betreuung separat abgerechnet werden.
Für die Berufshaftpflicht des Zahnarztes ist die sorgfältige Aufklärung vor der OP entscheidend. Mögliche Komplikationen wie Nervschäden, Kieferhöhlenperforationen oder Nachblutungen müssen dokumentiert schriftlich erläutert werden. Eine Unterschrift des Patienten auf dem Aufklärungsbogen schützt den Zahnarzt im Streitfall.
Was Ärzte wissen müssen
Ärzteversichert berät Zahnärzte und oralchirurgisch tätige Mediziner zu einer bedarfsgerechten Berufshaftpflichtversicherung, die auch chirurgische Eingriffe und deren spezifische Risiken angemessen abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – BEMA und GOZ
- Gesetze im Internet – GOZ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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