Die Weiterbildungsbefugnis ist die von einer Landesärztekammer erteilte Genehmigung, die einem Facharzt das Recht gibt, Ärzte im Rahmen der Facharztweiterbildung in einem bestimmten Fachgebiet, Schwerpunkt oder einer Zusatzweiterbildung anzuleiten. Sie ist persönlich, zeitlich befristet und an bestimmte strukturelle Voraussetzungen gebunden.

Bedeutung für Ärzte

Für Chefärzte, leitende Oberärzte und niedergelassene Fachärzte ist die Weiterbildungsbefugnis ein wichtiges Instrument: Sie erlaubt die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten, die zur Sicherstellung des Praxisbetriebs beitragen, und stärkt die fachliche Reputation. Die Erteilung der Befugnis setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller selbst die volle Facharztanerkennung besitzt, eine Mindestanzahl an Weiterbildungsstunden nachweisen kann und die strukturellen Weiterbildungsvoraussetzungen (Geräte, Fallzahlen, Personal) erfüllt. Die Befugnis wird von der zuständigen Landesärztekammer für einen bestimmten Zeitraum (meist fünf Jahre) und einen festgelegten Umfang (z. B. 24 Monate Weiterbildungszeit) erteilt. In der Niederlassung können niedergelassene Fachärzte mit Befugnis Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin anstellen und erhalten in vielen KV-Bereichen finanzielle Förderung. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern mit Weiterbildungsinteresse, die Befugnisvoraussetzungen frühzeitig bei der Landesärztekammer zu erfragen, da die Antragstellung Zeit erfordert.

Abgrenzung

Die Weiterbildungsbefugnis ist von der Approbation (der grundlegenden Berufsausübungserlaubnis) und von der Kassenzulassung zu trennen. Ein Arzt kann eine Weiterbildungsbefugnis haben, ohne Kassenarzt zu sein; ebenso kann er Kassenarzt sein, ohne eine Weiterbildungsbefugnis zu besitzen.

Beispiel

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin mit eigener Praxis beantragt bei seiner Landesärztekammer eine Weiterbildungsbefugnis für 24 Monate Allgemeinmedizin. Nach Erteilung beschäftigt er einen Weiterbildungsassistenten und erhält von der KV eine monatliche Förderung von 1.000 Euro für die Weiterbildung in einem unterversorgten Gebiet.

Quellen

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