Die Weiterbildungsbefugnis ist eine Genehmigung der zuständigen Landesärztekammer, die erfahrene Fachärzte ermächtigt, Assistenzärzte in einem definierten Fachgebiet oder Schwerpunkt gemäß der ärztlichen Weiterbildungsordnung zu betreuen und weiterzubilden. Sie wird auf Antrag erteilt und ist an persönliche Qualifikationsvoraussetzungen, eine ausreichende Patientenzahl und eine adäquate Praxisausstattung geknüpft.
Bedeutung für Ärzte
Für niedergelassene Ärzte und leitende Krankenhausärzte ist die Weiterbildungsbefugnis ein Qualitätsmerkmal und ermöglicht gleichzeitig die gezielte Nachwuchsförderung in der eigenen Praxis oder Abteilung. Ärzte mit Weiterbildungsbefugnis tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den betreuten Assistenzärzten und müssen regelmäßige Evaluierungen durch die Ärztekammer bestehen. Die Befugnis kann zeitlich befristet oder unbefristet erteilt werden.
Praxishinweise
Ärzte, die eine Weiterbildungsbefugnis anstreben, sollten sich frühzeitig bei ihrer Landesärztekammer über die Voraussetzungen informieren. Eine bestehende Befugnis sollte bei Praxisveränderungen auf Aktualität geprüft werden. Für Fragen zur Praxisabsicherung und zur versicherungsrechtlichen Stellung als Weiterbilder steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung und -befugnis
- Muster-Weiterbildungsordnung MWBO
- KBV: Weiterbildung in der Niederlassung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →