Die Weiterbildungsordnung (WBO) ist das zentrale Regelwerk der Landesärztekammern, das die Inhalte, Dauer und Voraussetzungen der ärztlichen Weiterbildung zu Fach- und Schwerpunktärzten sowie für Zusatzbezeichnungen regelt. Sie basiert auf der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, wird aber von jeder Landesärztekammer eigenständig erlassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Landesärztekammer erlässt eine eigene Weiterbildungsordnung auf Basis der Muster-WBO
- Die Weiterbildung muss an anerkannten Weiterbildungsstätten unter befugten Weiterbildern erfolgen
- Nach Abschluss der Weiterbildung wird die Facharztbezeichnung durch die Kammer verliehen
Weiterbildungsordnung im Kontext der Arztpraxis
Niedergelassene Ärzte und Klinikärzte, die Assistenzärzte in der Weiterbildung beschäftigen, benötigen eine Weiterbildungsbefugnis, die von der zuständigen Landesärztekammer erteilt wird. Diese Befugnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa an eine Mindestanzahl von Behandlungsfällen, ausreichend Ausstattung und die eigene Qualifikation des Weiterbilders. Die Befugnis kann für die gesamte oder für Teile der Weiterbildungszeit erteilt werden.
Für Assistenzärzte in Weiterbildung ist die WBO die verbindliche Grundlage für Weiterbildungsinhalte, Mindestzeiten und Logbuchführung. Seit der Reform 2020 legt die neue Muster-WBO der Bundesärztekammer stärker auf kompetenzbasiertes Lernen Wert und enthält überarbeitete Richtzahlen für Eingriffe und Tätigkeiten.
Weiterbilder und Weiterbildungsstätten werden regelmäßig evaluiert, auch durch die Assistenzärzte selbst. Das Ergebnis dieser Bewertungen kann Einfluss auf den Fortbestand der Weiterbildungsbefugnis haben.
Was Ärzte wissen müssen
Wer Assistenzärzte ausbildet oder selbst in Weiterbildung ist, sollte die aktuelle Weiterbildungsordnung der zuständigen Kammer kennen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Einstellung von Weiterbildungsassistenten auch die haftungsrechtlichen Aspekte der Aufsichtspflicht zu berücksichtigen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Muster-Weiterbildungsordnung
- KBV – Weiterbildungsförderung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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