Die Weiterbildungsordnung ist eine berufsrechtliche Satzung der jeweiligen Landesärztekammer, die die Inhalte, Dauer, Struktur und Prüfungsvoraussetzungen der fachärztlichen Weiterbildung in Deutschland verbindlich regelt. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Erlangung einer Facharztbezeichnung und weiterer Qualifikationsnachweise.

Bedeutung für Ärzte

Die Weiterbildungsordnung ist der Ausgangspunkt für jede ärztliche Karriereplanung. Ohne das durch die Weiterbildungsordnung geregelte Facharztzertifikat ist weder eine KV-Zulassung für das entsprechende Fachgebiet noch eine vollwertige Anstellung als Facharzt möglich. Die Weiterbildungszeit beträgt je nach Fachgebiet drei bis sechs Jahre in anerkannten Weiterbildungsstätten. Seit 2020 gilt bundesweit die MWBO (Musterweiterbildungsordnung) als harmonisierter Rahmen; die Umsetzung erfolgt durch die 17 Landesärztekammern, die eigene, am Muster orientierte Weiterbildungsordnungen erlassen.

Abgrenzung

Die Weiterbildungsordnung ist von der Approbationsordnung zu unterscheiden, die die Grundausbildung im Medizinstudium und die Voraussetzungen für die Approbation regelt. Auch die Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V ist davon zu trennen: Sie betrifft die regelmäßige Aktualisierung des Wissens nach abgeschlossener Weiterbildung, nicht die Erlangung eines Facharzttitels. Zusatzweiterbildungen (z. B. Notfallmedizin, Akupunktur) sind ebenfalls in der Weiterbildungsordnung geregelt, aber eigenständige Module.

Beispiel

Eine approbierte Ärztin entscheidet sich für die Weiterbildung zur Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie. Gemäß Weiterbildungsordnung absolviert sie 72 Monate in anerkannten Weiterbildungsstätten, davon 36 Monate im kardiologischen Schwerpunkt, und legt abschließend die Facharztprüfung bei der Landesärztekammer ab.

Ärzteversichert informiert Ärzte darüber, wie der Weiterbildungsstatus die Berufshaftpflichtprämie beeinflusst und welche Versicherungsanpassungen nach Erlangen neuer Qualifikationen sinnvoll sind.

Quellen

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