Die West-Ost-Überleitung in der gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt den seit 1990 andauernden Prozess der schrittweisen Angleichung der Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern. Bis 2024 galten unterschiedliche Rentenwerte und Umrechnungsfaktoren für Entgeltpunkte aus Ost- und Westdeutschland. Mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz wurden die Rentenwerte bundesweit vereinheitlicht.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte, die Teile ihrer Berufstätigkeit in den neuen Bundesländern absolviert haben oder dort in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, hatte die Übergangssystematik Auswirkungen auf die Berechnung ihrer Rentenansprüche. Die Vereinheitlichung der Rentenwerte vereinfacht die Berechnung und sorgt für mehr Gerechtigkeit zwischen den Regionen.
Praxishinweise
Ärzte mit Versicherungszeiten in Ost- und Westdeutschland sollten ihre Rentenauskunft der DRV auf korrekte Zuordnung der Entgeltpunkte prüfen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Für ergänzende Fragen zur Altersvorsorge steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenüberleitung
- Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
- BMG: Rentenangleichung Ost-West
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