Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine Klausel in Arbeits- oder Gesellschaftsverträgen, die einem Arzt untersagt, nach Ende des Vertragsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum in einem definierten geografischen Umkreis als Arzt tätig zu sein oder sich in einer konkurrierenden Praxis niederzulassen. Für Angestellte gelten die strengen Voraussetzungen der Paragrafen 74 ff. HGB: Das Verbot muss durch Zahlung einer Karenzentschädigung von mindestens 50 Prozent des letzten Gehalts kompensiert werden.
Bedeutung für Ärzte
Für angestellte Ärzte, die eine Praxis verlassen und sich niederlassen möchten, kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eine erhebliche Einschränkung darstellen. Ohne Karenzentschädigung ist es für Arbeitnehmer grundsätzlich unwirksam. Bei Gesellschaftsverträgen in einer BAG oder MVZ gelten andere Regelungen, die stärker auf die Vertragsfreiheit abstellen.
Praxishinweise
Ärzte sollten bereits vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags die Wettbewerbsklauseln prüfen und bei Bedarf anpassen lassen. Ein bestehender Vertrag mit Wettbewerbsverbot sollte bei geplanter Niederlassung rechtlich analysiert werden. Für juristische und versicherungsrechtliche Beratung steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- HGB §§ 74 ff.: Wettbewerbsverbot nach Vertragsende
- Bundesärztekammer: Arztrecht und Berufsausübung
- BAG: Rechtsprechung Wettbewerbsverbot
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