Das Wettbewerbsverbot bei der Praxisübergabe ist eine vertragliche Vereinbarung im Kaufvertrag, durch die sich der veräußernde Arzt verpflichtet, für eine bestimmte Zeit und in einem definierten räumlichen Umkreis keine konkurrierende Praxis zu eröffnen oder in einer solchen tätig zu sein. Es dient dem Schutz des Praxiskäufers, der einen erheblichen Kaufpreis für den Patientenstamm und Goodwill des Vorgängers gezahlt hat.

Bedeutung für Ärzte

Für Praxiskäufer ist ein angemessenes Wettbewerbsverbot eine wichtige Absicherung der Investition. Ohne diese Klausel könnte der Vorgänger unmittelbar nach der Übergabe Patienten zurückgewinnen und den wirtschaftlichen Wert der erworbenen Praxis erheblich mindern. Das Verbot muss zeitlich (maximal zwei bis drei Jahre) und räumlich angemessen begrenzt sein, um der Verhältnismäßigkeitsprüfung standzuhalten.

Praxishinweise

Sowohl Praxisverkäufer als auch -käufer sollten das Wettbewerbsverbot mit einem im Medizinrecht erfahrenen Anwalt aushandeln und im Kaufvertrag eindeutig formulieren. Übermäßig weitreichende Verbote können unwirksam sein. Für versicherungsrechtliche Fragen rund um die Praxisübergabe steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Quellen

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