Das Widerspruchsrecht im Datenschutzkontext ermöglicht es Patienten nach Artikel 21 DSGVO, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, sofern diese auf berechtigten Interessen oder öffentlichen Aufgaben beruht. Im ärztlichen Umfeld bezieht sich das Widerspruchsrecht häufig auf die Nutzung von Daten für Qualitätssicherungsmaßnahmen, Forschungszwecke, Registereinmeldungen oder die Übermittlung an Dritte.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen bedeutet das Widerspruchsrecht des Patienten, dass Einzel-Widersprüche sorgfältig dokumentiert und in den betroffenen Systemen technisch umgesetzt werden müssen. Der Widerspruch darf jedoch nicht dazu führen, dass der Patient schlechter versorgt wird. Besonders bei Qualitätssicherungsprogrammen, für die eine Datenmeldung erforderlich ist, muss die Praxis prüfen, welche Konsequenzen ein Widerspruch hat.

Praxishinweise

Praxen sollten für den Umgang mit Widersprüchen klare interne Prozesse haben und diese in ihrer Datenschutzdokumentation festhalten. Das Verarbeitungsverzeichnis muss Widerspruchsmöglichkeiten beinhalten. Für Fragen zum Datenschutz und zur Absicherung bei Datenpannen steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.

Quellen

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