Die Wiederholungsbegutachtung ist eine nach Anerkennung eines Leistungsanspruchs periodisch durchgeführte ärztliche Untersuchung, mit der der Leistungsträger prüft, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung weiterhin vorliegen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer nach Paragraf 174 VVG unter bestimmten Bedingungen eine erneute Begutachtung verlangen, wenn sich Umstände geändert haben könnten.
Bedeutung für Ärzte
Für berufsunfähige Ärzte, die BU-Leistungen erhalten, bedeutet eine Wiederholungsbegutachtung eine erneute Überprüfung ihres Gesundheitszustands und ihrer Erwerbsfähigkeit. Das Ergebnis kann zur Einstellung oder Herabsetzung der BU-Rente führen. Gleichzeitig ist die Begutachtung eine Chance, den Fortbestand der Berufsunfähigkeit zu dokumentieren und den Leistungsanspruch zu sichern.
Praxishinweise
Ärzte, die einer Wiederholungsbegutachtung unterzogen werden, sollten sich sorgfältig vorbereiten und alle behandelnden Ärzte über den Begutachtungsanlass informieren. Im Zweifelsfall empfiehlt sich anwaltliche Begleitung. Für Beratung zur Gestaltung und Absicherung von BU-Verträgen steht Ärzteversichert als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weiterführende Informationen bietet die Blog-Übersicht.
Quellen
- VVG § 174: Neueinschätzung der Berufsunfähigkeit
- BaFin: Berufsunfähigkeitsversicherung Grundlagen
- GDV: Leistungsregulierung BU-Versicherung
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