Die Wurzelkanalbehandlung (Endodontie) ist ein zahnärztlicher Eingriff zur Erhaltung eines Zahnes, dessen Pulpa (Zahnmark) durch Karies, Trauma oder Infektion irreversibel geschädigt ist. Dabei wird die Pulpa entfernt, der Wurzelkanal mechanisch aufbereitet, desinfiziert und anschließend dicht gefüllt. Moderne Techniken wie die maschinelle Aufbereitung mit Nickel-Titan-Instrumenten und die dreidimensionale Obturation erhöhen den Behandlungserfolg erheblich.
Bedeutung für Ärzte
Als Arbeitgeber oder Praxisinhaber stehen Ärzte häufig vor der Frage, welche Zahnbehandlungskosten ihre Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung abdeckt. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet eine einfache Wurzelkanalbehandlung an einwurzeligen Zähnen; bei mehrwurzeligen Zähnen oder komplizierten Befunden ist eine Privatbehandlung nach GOZ nötig. Eine hochwertige Zahnzusatzversicherung kann die Kostenlücke schließen und deckt auch labortechnisch aufwendige Versorgungen ab.
Praxishinweise
- GKV-Patienten erhalten Wurzelkanalbehandlungen nach BEMA-Nrn. 35a, b, c: Der Kassensatz deckt einfache Behandlungen, aufwendige Fälle werden als Privatleistung abgerechnet.
- Privatpatienten und GKV-Patienten mit Zusatzversicherung können nach GOZ Nr. 2410 ff. abgerechnet werden; der Steigerungsfaktor beeinflusst die Gesamtkosten erheblich.
- Ärzte mit PKV sollten prüfen, ob ihre Krankenversicherung zahnärztliche Leistungen ausreichend abdeckt oder eine separate Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist.
- Behandlungen beim Spezialisten (Endodontologen) können deutlich über dem Kassensatz liegen; Kostenpläne vor Behandlungsbeginn sind empfehlenswert.
Weiterführende Quellen:
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: BEMA-Positionen
- Bundeszahnärztekammer: Endodontologie
- GDV: Zahnzusatzversicherungen
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