Der Goodwill (auch: ideeller Praxiswert) einer Zahnarztpraxis bezeichnet den Teil des Unternehmenswertes, der über den materiellen Substanzwert hinausgeht. Er umfasst insbesondere den Patientenstamm, die Bindung der Patienten an den behandelnden Zahnarzt, die Lage und Bekanntheit der Praxis sowie eingespielte Abläufe und qualifiziertes Personal. Der Goodwill ist der entscheidende Werttreiber bei Praxistransaktionen und macht häufig 50 bis 70 Prozent des Gesamtkaufpreises aus.

Bedeutung für Ärzte

Für Zahnärzte, die eine Praxis kaufen oder verkaufen, ist die korrekte Goodwill-Bewertung von zentraler finanzieller Bedeutung. Zu hoher Goodwill belastet den Käufer mit überhöhten Kreditkosten, zu niedriger Goodwill schadet dem Verkäufer. Bewertungsstreitigkeiten können Transaktionen erheblich verzögern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Zahnärztekammern empfehlen die modifizierte Ertragswertmethode, bei der ein nachhaltiger Jahresüberschuss mit einem Faktor multipliziert wird (typischerweise 0,5 bis 1,0 Jahresumsätze).

Praxishinweise

  • Die BZÄK empfiehlt die Ertragswertmethode als Standardverfahren für Zahnarztpraxen. Substanzwert und Goodwill werden separat ermittelt und addiert.
  • Der Goodwill-Anteil ist steuerlich nicht abschreibbar, was den Kaufpreis für den Käufer nach Steuern teurer macht.
  • Eine unabhängige Gutachterbewertung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit Erfahrung in der Medizinbranche ist empfehlenswert.
  • Für die Finanzierung des Goodwills bieten Ärztebanken spezielle Praxiskaufkredite mit langen Laufzeiten an.
  • Bei Praxisabgabe an Kinder oder Nachfolger sind Schenkungsteuer-Freibeträge zu beachten.

Weiterführende Quellen:

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