Zahnersatz-Ratenzahlung bezeichnet die Möglichkeit für Patienten, die über den gesetzlichen Kassenanteil hinausgehenden Eigenanteile für Zahnersatz in monatlichen Raten statt als Einmalbetrag zu begleichen. Da Zahnersatz je nach Versorgungsart mehrere Tausend Euro kosten kann, ist die Ratenzahlung für viele Patienten eine wichtige Finanzierungsform.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen festen Festzuschuss zum Zahnersatz
- Der Eigenanteil des Patienten kann durch Ratenzahlung beim Zahnarzt oder über externe Finanzierung beglichen werden
- Zahnzusatzversicherungen können den Eigenanteil erheblich reduzieren oder vollständig abdecken
Zahnersatz-Ratenzahlung (Patient) im Kontext der Arztpraxis
Zahnärzte sind nicht verpflichtet, Ratenzahlungen anzubieten, tun dies in der Praxis jedoch häufig aus wirtschaftlichem Interesse an einer nachhaltigen Patientenbindung. Der Heil- und Kostenplan (HKP) muss vor der Behandlung der Krankenkasse vorgelegt werden, damit der Festzuschuss genehmigt wird. Der verbleibende Eigenanteil richtet sich nach der gewählten Versorgungsform: Regelversorgung, gleich- oder andersartige Versorgung.
Die Praxis trägt bei Ratenzahlung ein Ausfallrisiko, da die erbrachte Leistung vorfinanziert wird. Viele Zahnarztpraxen arbeiten daher mit spezialisierten Finanzierungsdienstleistern zusammen, die das Forderungsrisiko übernehmen. Alternativ kann der Patient eigenständig einen Ratenkredit aufnehmen.
Patienten mit einer Zahnzusatzversicherung haben bei Zahnersatz je nach Tarif Anspruch auf 70 bis 100 Prozent der Gesamtkosten, was den Bedarf nach Ratenzahlungen deutlich verringert. Das Versicherungsleistungsrecht erlaubt jedoch Wartezeiten und Staffelregelungen in den ersten Versicherungsjahren.
Was Ärzte wissen müssen
Für Zahnärzte ist die korrekte Abrechnung und die rechtssichere Gestaltung von Ratenzahlungsvereinbarungen wichtig. Ärzteversichert unterstützt Zahnärzte auch bei Fragen zur Praxisabsicherung, einschließlich des Ausfallrisikos bei Patientenforderungen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GKV-Spitzenverband – Zahnersatz
- Bundesgesundheitsministerium – Zahnversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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