Der Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung bestimmt, welche Behandlungskosten über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus erstattet werden. Die wichtigsten Leistungsbereiche sind: Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), Zahnerhaltung (z.B. Füllungen über Kassenniveau, Inlays), Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung) sowie Kieferorthopädie. Je nach Tarif werden zwischen 50 und 100 Prozent der anfallenden Kosten übernommen, häufig jedoch mit Wartezeiten, Jahreshöchstgrenzen und Staffelregelungen in den ersten Vertragsjahren.

Bedeutung für Ärzte

Da Ärzte häufig privat krankenversichert sind, ist der Leistungsumfang ihrer PKV für Zahnbehandlungen oft bereits gut. Dennoch deckt nicht jeder PKV-Tarif Implantate oder hochwertige Keramikversorgungen vollständig ab. Eine separate Zahnzusatzversicherung kann gezielt diese Lücken schließen. Für angestellte Ärzte in der GKV ist eine Zahnzusatzversicherung mit umfassenden Zahnersatzleistungen besonders wichtig, da die GKV nur 60 bis 65 Prozent der Regelversorgungskosten trägt.

Praxishinweise

  • Auf Wartezeiten achten: Viele Tarife leisten erst nach drei bis sechs Monaten. Bestehende Behandlungsbedarfe werden häufig ausgeschlossen.
  • Jahreshöchstgrenzen: In den ersten Vertragsjahren sind oft Obergrenzen von 500 bis 1.000 Euro vorgesehen, die erst nach fünf Jahren entfallen.
  • Implantate sind nicht in allen Tarifen enthalten, obwohl sie häufig die teuerste Versorgungsoption sind.
  • Für PKV-Versicherte empfiehlt sich ein Tarif-Vergleich, der Überschneidungen mit bestehenden PKV-Leistungen vermeidet.
  • Kieferorthopädie für Erwachsene ist Privatleistung und wird nur von wenigen Zahnzusatztarifen erstattet.

Weiterführende Quellen:

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