Die Zahnzusatzversicherung ist eine private Ergänzungsversicherung, die Kosten für zahnärztliche Behandlungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur anteilig erstattet werden. Sie springt insbesondere bei Zahnersatz, Implantaten, Inlays und kieferorthopädischen Maßnahmen ein. Abhängig vom Tarif werden zwischen 50 und 100 Prozent der Restkosten nach GKV-Erstattung übernommen.
Bedeutung für Ärzte
Für Ärzte ist die Zahnzusatzversicherung in zwei Kontexten relevant: erstens als eigene Absicherung, zweitens als Arbeitgeberbaustein für das Praxispersonal. Ein hochwertiger Zahnersatz (z. B. Keramikkrone im Frontzahnbereich) kostet schnell 1.500 bis 3.000 Euro, wovon die GKV häufig nur den Festzuschuss von 350 bis 700 Euro trägt. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke. Als Praxisinhaber kann man die Zahnzusatzversicherung zudem als Benefit für MFA-Mitarbeitende gestalten und so die Attraktivität des Arbeitgebers steigern. Ärzteversichert unterstützt bei der Auswahl passender Tarife für Niedergelassene und ihr Personal.
Abgrenzung
Die Zahnzusatzversicherung ist keine vollwertige Zahnärztliche Kostenversicherung, wie sie PKV-Versicherte über ihren Krankenvollversicherungs-Tarif erhalten. Sie ergänzt lediglich die GKV-Versorgung. Privat krankenversicherte Ärzte haben über ihre PKV-Vollversicherung in der Regel umfassende Zahnleistungen bereits eingeschlossen und benötigen keine separate Zahnzusatzversicherung.
Beispiel
Eine GKV-versicherte Ärztin lässt im Oberkiefer zwei Implantate setzen. Gesamtkosten: 4.200 Euro. Die GKV übernimmt Festzuschüsse von insgesamt 900 Euro. Die Zahnzusatzversicherung (80-Prozent-Tarif) erstattet 80 % der Restkosten (3.300 Euro), also 2.640 Euro. Eigenanteil der Ärztin: 660 Euro.
Quellen
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