Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Ergänzungsversicherung, die Kosten für zahnärztliche Behandlungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt werden. Dazu gehören hochwertige Füllungen, Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate), professionelle Zahnreinigung und kieferorthopädische Maßnahmen. Die Versicherungsleistung wird als Prozentsatz der Gesamtrechnung oder als fester Erstattungsbetrag gewährt, die Höhe hängt vom gewählten Tarif ab.

Bedeutung für Ärzte

Ärzte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (z.B. angestellte Ärzte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, Ärzte in Teilzeit oder in Weiterbildung), sind auf die GKV-Grundleistungen beim Zahnarzt angewiesen. Da die GKV nur eine sogenannte Regelversorgung in einfacher Qualität bezahlt, entstehen bei hochwertiger Zahnmedizin erhebliche Zuzahlungen. Eine gut gewählte Zahnzusatzversicherung reduziert das finanzielle Risiko bei größeren Zahnbehandlungen und bietet auch für PKV-Versicherte mit eingeschränkten Zahnleistungen einen sinnvollen Mehrwert.

Praxishinweise

  • Abschluss ohne laufende Behandlung: Viele Versicherer schließen bereits geplante Behandlungen aus. Vertrag erst nach Zahnarztkonsultation ohne ausstehende Maßnahmen abschließen.
  • Auf Staffelleistungen in den ersten Vertragsjahren achten: Viele Tarife begrenzen Leistungen in den ersten ein bis drei Jahren.
  • Tarife mit 80 bis 100 Prozent Erstattung für Zahnersatz bieten bei planbaren Versorgungen den größten Nutzen.
  • Kombination aus Zahnersatz, Prophylaxe und Zahnerhaltung in einem Tarif bündelt die wichtigsten Leistungsbereiche kosteneffizient.
  • Bei PKV-Versicherten sollte die bestehende PKV-Zahnleistung geprüft werden, um Doppelversicherungen zu vermeiden.

Weiterführende Quellen:

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