Die Zeitwertentschädigung bezeichnet im Versicherungsrecht die Erstattung des aktuellen Marktwertes eines beschädigten oder zerstörten Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens. Im Gegensatz zur Neuwertentschädigung wird der Zeitwert durch Altersabschläge, Abnutzung und technische Abschreibung gemindert. Ein fünf Jahre altes Praxisgerät, das im Neuzustand 20.000 Euro kostete, erhält bei Zeitwertentschädigung möglicherweise nur noch 8.000 bis 10.000 Euro erstattet, obwohl die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Neugeräts deutlich mehr kostet.
Bedeutung für Ärzte
In Arztpraxen befinden sich erhebliche Sachwerte: medizinische Geräte, Ausstattung, Einrichtung und EDV. Eine Inhaltsversicherung mit Zeitwertbasis kann im Schadensfall eine erhebliche Unterdeckung hinterlassen, wenn teure Geräte nicht durch Neuwert abgesichert sind. Praxisinhaber sollten daher prüfen, ob ihre Sachversicherungen auf Neuwertbasis abgeschlossen sind, was bei modernen Policen für Arztpraxen der Standard sein sollte.
Praxishinweise
- Zeitwertvergütung findet sich häufig bei älteren oder schlecht kalkulierten Policen sowie bei Kfz-Haftpflichtschäden.
- Für Praxiseinrichtung und Geräte ist Neuwertversicherung dringend empfohlen, da Zeitwertabzüge die Schadensregulierung erheblich verschlechtern können.
- Bei Elektronikversicherung und Maschinenbruchversicherung für Praxisgeräte auf Wiederbeschaffungswert-Klauseln achten.
- Im Schadensfall Zeitwertnachweis durch Gutachter prüfen lassen, wenn die Versicherung einen unangemessen niedrigen Zeitwert ansetzt.
- Für Kraftfahrzeuge der Praxis gilt: Kaskoversicherungen erstatten oft nur den Zeitwert; bei Neufahrzeugen Neuwertschutzklausel vereinbaren.
Weiterführende Quellen:
- GDV: Sachversicherung
- BaFin: Versicherungsaufsicht Sachversicherung
- Bundesärztekammer: Praxisausstattung
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