Zeitwertkonten, auch Langzeitarbeitskonten oder Wertkontenzeitmodelle genannt, ermöglichen es Arbeitnehmern, Arbeitszeit oder Entgeltbestandteile anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt als bezahlte Freistellung zu entnehmen. Sie sind in § 7b SGB IV geregelt und können für Sabbaticals, vorgezogenen Ruhestand oder die Finanzierung einer Weiterbildungsphase genutzt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ansparung von Arbeitszeit oder Entgeltanteilen auf einem Wertkonto
  • Entnahme als bezahlte Freistellung zu einem späteren Zeitpunkt
  • Gesetzliche Insolvenzsicherung für angesparte Wertguthaben vorgeschrieben

Zeitwertkonten im Kontext der Arztpraxis

Für angestellte Klinikärzte können Zeitwertkonten ein attraktives Instrument sein, um Überstunden oder Weihnachtsgeld für einen vorgezogenen Ruhestand oder ein Sabbatical anzusparen. Das Modell ist in Tarifverträgen des Marburger Bundes und einiger Krankenhausträger verankert. Ärzte, die intensiv Bereitschaftsdienste leisten, können so erhebliche Guthaben aufbauen.

Für niedergelassene Ärzte oder Praxisinhaber sind Zeitwertkonten weniger verbreitet, können aber für angestellte Mitarbeiter eingerichtet werden. Praxisinhaber, die ihren Mitarbeitern attraktive Arbeitsbedingungen bieten wollen, können Zeitwertkonten als Benefit einsetzen. Die Einführung erfordert eine sorgfältige rechtliche Gestaltung und eine insolvenzgesicherte Anlage der Wertguthaben.

Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die angesparten Guthaben besonders wichtig abzusichern. Das Gesetz schreibt eine Insolvenzsicherung über geeignete Träger vor. Praxisinhaber, die für ihre Mitarbeiter Zeitwertkonten führen, müssen diese Anforderung erfüllen, da sie sonst persönlich haften können.

Was Ärzte wissen müssen

Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu modernen Mitarbeitervergütungsmodellen einschließlich Zeitwertkonten und erklärt, wie diese rechtssicher und versicherungsoptimiert eingerichtet werden können.

Quellen und weiterführende Informationen

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