Zeitwertkonten sind Langzeitarbeitskonten, auf denen Arbeitnehmer angesammelte Überstunden, nicht genommenen Urlaub oder Teile des Bruttogehalts über mehrere Jahre steuerfrei und sozialabgabenfrei ansparen können. Das angesparte Guthaben wird bei der Entnahme als laufendes Arbeitsentgelt ausgezahlt und erst dann versteuert. Die gesetzliche Grundlage bildet § 7b SGB IV.
Bedeutung für Ärzte
Besonders für angestellte Krankenhausärzte, die regelmäßig erhebliche Überstundenvolumina anhäufen, bieten Zeitwertkonten eine attraktive Möglichkeit, diese Mehrarbeit langfristig werterhaltend zu parken. Typische Verwendungszwecke sind die Finanzierung eines Sabbaticals, eine verkürzte Arbeitszeit vor der Rente oder ein gleitender Übergang in den Ruhestand ab 60 Jahren. Klinikärzte können so faktisch früher in den Ruhestand eintreten, ohne auf Rentenansprüche zu verzichten. Ärzteversichert berät zur sinnvollen Kombination von Zeitwertkonto und Versorgungswerk-Leistungen.
Abgrenzung
Zeitwertkonten unterscheiden sich von betrieblichen Arbeitszeitkonten (Gleitzeitkonten) dadurch, dass sie explizit für Langzeitzwecke (mindestens mehrere Monate) vorgesehen sind und besonderen Insolvenzschutzanforderungen unterliegen. Anders als beim Pensionskonto fließen auf ein Zeitwertkonto Arbeitszeitguthaben, keine Versorgungsrückstellungen.
Beispiel
Ein Oberarzt spart über zehn Jahre jährlich 200 Überstunden auf seinem Zeitwertkonto an. Mit 60 Jahren wechselt er in eine Freizeitphase von zwei Jahren, während der er sein gewohntes Nettogehalt aus dem Guthaben bezieht und gleichzeitig weiterhin in die Rentenversicherung einzahlt.
Quellen
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