Die Zeitwertversicherung bezeichnet eine Versicherungsform, bei der im Schadensfall der aktuelle Zeitwert des beschädigten oder zerstörten Gegenstands erstattet wird. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert abzüglich der durch Alter und Abnutzung eingetretenen Wertminderung. Damit steht die Zeitwertversicherung der Neuwertversicherung gegenüber, die stets den vollen Wiederbeschaffungsneuwert erstattet.
Bedeutung für Ärzte
In Arztpraxen sind medizintechnische Geräte, Behandlungseinheiten und EDV-Anlagen hohen Abschreibungsraten ausgesetzt. Wer seine Praxiseinrichtung nur zum Zeitwert versichert, erhält im Schadensfall unter Umständen deutlich weniger als nötig, um einen gleichwertigen Ersatz anzuschaffen. Ein fünf Jahre altes Ultraschallgerät mit einem Neupreis von 30.000 Euro hat nach üblicher Abschreibung möglicherweise nur noch einen Zeitwert von 10.000 Euro. Wer eine neue Vergleichsanlage kaufen möchte, trägt die Differenz selbst. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern daher ausdrücklich die Prüfung, ob Inhaltsversicherungen auf Neuwertbasis oder Zeitwertbasis abgeschlossen sind.
Abgrenzung
Der Zeitwert ist nicht zu verwechseln mit dem gemeinen Wert (Marktpreis) oder dem Restwert (Buchführungswert). Während der Zeitwert den tatsächlichen aktuellen Nutzwert eines Gegenstandes widerspiegelt, kann der gemeine Wert durch Angebot und Nachfrage abweichen.
Beispiel
Ein Einbruch in eine Praxis beschädigt ein drei Jahre altes Röntgengerät irreparabel. Der Neuwert beträgt 25.000 Euro, der versicherte Zeitwert liegt bei 12.000 Euro. Mit einer reinen Zeitwertversicherung erhält der Arzt 12.000 Euro, muss aber 13.000 Euro zuzahlen, um ein gleichwertiges Neugerät zu erwerben.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG
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