Die Zeitwertversicherung ist eine Form der Sachversicherung, bei der im Schadensfall der aktuelle Zeitwert des versicherten Gegenstandes erstattet wird. Der Zeitwert entspricht dem Neupreis abzüglich einer Wertminderung durch Alter und Gebrauch. Diese Form der Versicherung ist bei Kfz-Kaskoversicherungen verbreitet, findet sich aber auch in einfachen Gebäude- oder Inhaltsversicherungen. Sie steht im Gegensatz zur Neuwertversicherung, die die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen Neugeräts erstattet.

Bedeutung für Ärzte

Für Arztpraxen ist die Zeitwertversicherung in aller Regel unzureichend, da medizintechnische Geräte oft einen hohen Anschaffungswert haben und durch technologischen Wandel schnell Wert verlieren. Die Zeitwerterstattung reicht im Schadensfall häufig nicht aus, um die nötigen Wiederbeschaffungen zu finanzieren. Praxisinhaber, die bei Vertragsabschluss nicht auf die Neuwertklausel geachtet haben, können so in eine finanzielle Lücke geraten.

Praxishinweise

  • Beim Abschluss einer Inhalts-, Elektronik- oder Maschinenbruchversicherung für die Praxis immer auf Neuwertentschädigung bestehen.
  • Bestehende Policen auf Zeitwert- vs. Neuwertbasis überprüfen, besonders bei älteren Verträgen.
  • Für Praxis-Kfz ist eine separate Neuwertschutzklausel in der Kaskoversicherung empfehlenswert, besonders in den ersten Jahren nach dem Kauf.
  • Bei Unterversicherung kann die Zeitwerterstattung proportional gekürzt werden, was zu weiteren Leistungsminderungen führt.
  • Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme an steigende Wiederbeschaffungswerte verhindert schleichende Unterversicherung.

Weiterführende Quellen:

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