Die Zusammenveranlagung bezeichnet die steuerliche Veranlagungsform, bei der Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner ihre Einkünfte gemeinsam erklären und gemeinsam besteuert werden. Das Finanzamt addiert beide Einkommen, halbiert die Summe, berechnet die Steuer auf den halben Betrag und verdoppelt das Ergebnis anschließend (Ehegattensplitting). Dieser Splittingvorteil entsteht dadurch, dass die Steuerprogression auf den gemittelten Betrag angewandt wird.

Bedeutung für Ärzte

Für Ärztepaare mit stark unterschiedlichen Einkommen ist die Zusammenveranlagung besonders lukrativ. Ein Beispiel: Ein niedergelassener Arzt mit 150.000 Euro Gewinn und eine teilzeitarbeitende Ärztin mit 30.000 Euro profitieren durch das Splitting erheblich, weil der höhere Grenzsteuersatz des Arztes durch das Einbeziehen des niedrigeren Einkommens der Partnerin abgemildert wird. Die Steuerersparnis kann mehrere Tausend Euro jährlich betragen. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Hochzeitsfinanzplanung auch die steuerliche Optimierung durch Zusammenveranlagung mit einem Steuerberater zu erörtern.

Abgrenzung

Die Zusammenveranlagung unterscheidet sich von der Einzelveranlagung, bei der jeder Ehegatte seine Steuer separat zahlt. Sie ist nicht gleichzusetzen mit einem gemeinsamen Steuerbescheid für Personengesellschaften: In einer Ärzte-GbR werden Gewinne zwar gemeinsam festgestellt, aber individuell versteuert.

Beispiel

Ehemann (Arzt, 160.000 Euro Einkommen) und Ehefrau (Teilzeit-MFA in eigener Praxis, 20.000 Euro Einkommen) lassen sich zusammen veranlagen. Das zu versteuernde Einkommen beträgt 180.000 Euro, geteilt 90.000 Euro, darauf Steuersatz ca. 36 %, verdoppelt: ca. 64.800 Euro Steuerlast. Einzeln wären es deutlich mehr gewesen.

Quellen

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