Zuweisermanagement bezeichnet die systematische Pflege und Entwicklung von Beziehungen zwischen einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus und den niedergelassenen Ärzten, die Patienten zuweisen. Es ist ein Instrument des Praxismarketings und der Patientengewinnung, das in der Facharztmedizin und bei Kliniken besonders verbreitet ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuweiser sind Ärzte, die Patienten gezielt an Fachärzte oder Einrichtungen weiterschicken
  • Strukturiertes Zuweisermanagement verbessert Patientenströme und Auslastung
  • Rechtliche Grenzen: Zuwendungsverbote nach §31 MBO-Ä und §128 SGB V müssen eingehalten werden

Zuweisermanagement im Kontext der Arztpraxis

Für Fachärzte und spezialisierte Einrichtungen ist ein professionelles Zuweisermanagement ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Regelmäßige Kommunikation mit zuweisenden Hausärzten, zeitnahe Arztbriefe und kollegiale Rückmeldung zu Behandlungsverläufen stärken Vertrauen und Zuweisungsbereitschaft. Studien zeigen, dass mehr als 60 Prozent der Patientenzuflüsse bei Fachärzten über Zuweiser generiert werden.

Rechtliche Grenzen setzen §31 der Musterberufsordnung und §128 SGB V. Danach sind Vorteile, die einem Arzt für die Zuweisung von Patienten gewährt werden, verboten. Dazu zählen finanzielle Vergütungen, Sachmittelzuwendungen und bevorzugte Behandlungen. Zulässig sind hingegen fachliche Fortbildungsveranstaltungen, inhaltliche Zusammenarbeit und sachliche Informationen über Leistungsangebote.

Moderne Praxissoftware bietet Zuweisermanagement-Module an, mit denen Zuweiserbeziehungen dokumentiert, Arztbriefversand automatisiert und Auswertungen über Zuweisungsvolumen erstellt werden können.

Was Ärzte wissen müssen

Ein transparentes Zuweisermanagement schützt vor rechtlichen Risiken und stärkt den Praxisumsatz. Ärzteversichert empfiehlt, beim Aufbau von Kooperationsstrukturen auch die haftungsrechtlichen Schnittstellen zu anderen Praxen zu berücksichtigen.

Quellen und weiterführende Informationen

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