Eine Zweigpraxis ist eine Nebenbetriebsstätte eines niedergelassenen Vertragsarztes, an der medizinische Leistungen außerhalb des Hauptsitzes der Praxis erbracht werden. Sie ermöglicht die räumliche Ausweitung der Versorgung, ist aber an eine Genehmigung durch den Zulassungsausschuss geknüpft und unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zweigpraxis bedarf einer Genehmigung des Zulassungsausschusses gemäß §24 Abs. 3 Ärzte-ZV
- Voraussetzung ist eine Verbesserung der Versorgung und keine Beeinträchtigung der Hauptpraxis
- Der Arzt muss auch in der Zweigpraxis persönlich tätig sein
Zweigpraxis im Kontext der Arztpraxis
Die Genehmigung einer Zweigpraxis setzt voraus, dass die Tätigkeit dort die Versorgung der Bevölkerung verbessert, dass der Arzt dort in ausreichendem Umfang persönlich tätig ist und dass die ordnungsgemäße Versorgung am Vertragsarztsitz nicht beeinträchtigt wird. In der Regel ist eine Tätigkeit an nicht mehr als zwei zusätzlichen Betriebsstätten möglich.
Zweigpraxen werden in der Betriebsstättennummer (BSNR) der KV erfasst. Leistungen, die dort erbracht werden, müssen unter der Haupt-BSNR oder der gesonderten BSNR der Zweigpraxis abgerechnet werden. Für die Betriebsstätte gelten dieselben Hygienevorschriften, Datenschutzanforderungen und Ausstattungsstandards wie für die Hauptpraxis.
Aus versicherungsrechtlicher Sicht muss die Berufshaftpflichtversicherung ausdrücklich auch Tätigkeiten in der Zweigpraxis abdecken. Viele Standardpolicen sind auf den Hauptsitz der Praxis beschränkt und müssen für Zweigpraxen ausdrücklich erweitert werden.
Was Ärzte wissen müssen
Wer eine Zweigpraxis plant oder betreibt, sollte seinen Versicherungsschutz anpassen lassen. Ärzteversichert prüft, ob bestehende Berufshaftpflichtpolicen die Zweigpraxis abdecken, und hilft bei der bedarfsgerechten Anpassung.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Betriebsstätten und Zweigpraxen
- Gesetze im Internet – §24 Ärzte-ZV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →