Als Chefarzt trägt man nicht nur klinische Verantwortung, sondern hat auch eine besondere Stellung gegenüber der Ärztekammer. In vielen Länderärztekammern werden Chefärzte für Funktionen in Ausschüssen, Prüfungsgremien oder als Weiterbildungsermächtigte herangezogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kammerbeitrag als Chefarzt richtet sich nach dem Jahreseinkommen und liegt typischerweise bei 1.000 bis 2.000 Euro jährlich.
- Chefärzte benötigen eine Weiterbildungsermächtigung der Ärztekammer, wenn sie Assistenzärzte in ihrer Fachdisziplin ausbilden möchten.
- Liquidationsrecht und privatärztliche Tätigkeit müssen mit der Berufsordnung der Ärztekammer konform sein.
Ärztekammer-Mitgliedschaft in der Phase Chefarzt
Mit der Chefarztposition verändert sich die Rolle in der Ärztekammer. Chefärzte sind häufig zur Weiterbildung in ihrer Fachdisziplin berechtigt und tragen damit Verantwortung für die Qualität der ärztlichen Ausbildung. Die Weiterbildungsermächtigung wird von der zuständigen Landesärztekammer erteilt und befristet, in der Regel auf 3 bis 5 Jahre. Eine Verlängerung muss beantragt werden.
Chefärzte sollten die Berufsordnung ihrer Ärztekammer kennen, da sie als leitende Ärzte in besonderer Weise an berufsethische Regelungen gebunden sind. Das gilt insbesondere für Regelungen zur Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen Dritter, zur Werbung für ärztliche Leistungen und zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Verschreibung von Medikamenten.
Das Liquidationsrecht als Chefarzt muss mit der Berufsordnung vereinbar sein. Chefärzte dürfen nach GOÄ liquidieren und sollen dabei sicherstellen, dass die Gebührenansätze medizinisch begründet und für die Leistung angemessen sind.
Worauf Chefärzte besonders achten sollten
Chefärzte, die in Ausschüssen oder Prüfungsgremien der Ärztekammer tätig sind, leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Selbstverwaltung. Dies kann Zeitaufwand bedeuten, der bei der eigenen Berufsplanung berücksichtigt werden sollte. Ärzteversichert empfiehlt, alle Ehrenämter und Nebentätigkeiten auf ihre Relevanz für die eigene BU- und Haftpflichtversicherung zu prüfen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der zeitgerechten Verlängerung der Weiterbildungsermächtigung, was dazu führt, dass die Ausbildungsbefugnis ausläuft. Ein zweiter Fehler ist die Unkenntnis über berufsordnungsrechtliche Vorgaben zum Liquidationsrecht, was bei Patientenbeschwerden zu Problemen führen kann.
Fazit
Als Chefarzt ist die Ärztekammer-Mitgliedschaft nicht nur formale Pflicht, sondern bietet Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Berufsstands. Weiterbildungsermächtigung und Berufsordnung sollten bekannt und aktuell sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung
- Gesetze im Internet – Bundesärzteordnung
- Deutsche Krankenhausgesellschaft – Chefarztrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →