Auch in der Elternzeit bleibt die Ärztekammer-Mitgliedschaft bestehen. Das ist wichtig zu wissen, denn die Mitgliedschaft ist an die Approbation geknüpft, nicht an die tatsächliche Berufstätigkeit. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ärztekammer-Mitgliedschaft ruht nicht in der Elternzeit, sie läuft weiter
- Viele Ärztekammern gewähren bei Elternzeit eine Beitragsermäßigung oder -befreiung
- Fortbildungspflichten können in der Elternzeit möglicherweise ausgesetzt oder reduziert werden
Ärztekammer-Mitgliedschaft in der Phase Elternzeit
Als approbierter Arzt sind Sie kraft Gesetzes Pflichtmitglied der Ärztekammer Ihres Bundeslandes. Diese Mitgliedschaft bleibt auch während der Elternzeit aktiv. Der Mitgliedsbeitrag wird einkommensbasiert berechnet, was bedeutet, dass er in Zeiten des Elterngelds auf Basis des gemeldeten Einkommens berechnet wird.
Viele Landesärztekammern bieten für Mitglieder in Elternzeit eine reduzierte Beitragspflicht oder eine vollständige Beitragsbefreiung für die Dauer der Elternzeit an. Informieren Sie sich bei Ihrer Ärztekammer direkt über die Möglichkeiten einer Beitragsreduzierung und stellen Sie gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag.
Hinsichtlich der Fortbildungspflicht (250 CME-Punkte in fünf Jahren) sollten Ärzte in Elternzeit klären, ob die Elternzeit als Unterbrechungszeit anerkannt wird, die den Fünfjahreszeitraum verlängert. Manche Ärztekammern gewähren diese Verlängerung automatisch, bei anderen muss ein Antrag gestellt werden.
Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten
Melden Sie Ihre Elternzeit aktiv bei der Ärztekammer, um mögliche Beitragsreduzierungen in Anspruch nehmen zu können. Ärzteversichert empfiehlt, auch in der Elternzeit die Ärztekammer-Korrespondenz zu verfolgen, um keine Fristen oder Pflichtmeldungen zu versäumen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Ärzte vergessen, die Elternzeit bei der Ärztekammer zu melden und zahlen dadurch mehr Beiträge als notwendig. Außerdem werden Fortbildungsfristen in der Elternzeit manchmal falsch berechnet.
Fazit
Die Ärztekammer-Mitgliedschaft in der Elternzeit aktiv zu managen spart Beiträge und verhindert unerwartete Fristversäumnisse. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Mitgliedschaft
- Gesetze im Internet – Heilberufsgesetze der Länder
- Bundesministerium für Familie – Elternzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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