Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für approbierte Ärzte in Deutschland eine gesetzliche Pflicht. Als Oberarzt lohnt es sich jedoch, diese Mitgliedschaft aktiv zu nutzen, statt sie als bloße Beitragspflicht zu betrachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ärztekammerbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und liegt für Oberärzte in der Regel bei 400 bis 700 Euro jährlich
  • Als Oberarzt ist man berechtigt, an Berufsständischen Gremien und Weiterbildungsausschüssen der Kammer teilzunehmen
  • Die Kammer übernimmt wichtige Aufgaben in der Berufsrechtsberatung, bei Schlichtungsverfahren und in der CME-Akkreditierung

Ärztekammer-Mitgliedschaft in der Phase als Oberarzt

Jeder approbierte Arzt in Deutschland ist Pflichtmitglied in der Ärztekammer seines Bundeslandes. Die Pflichtmitgliedschaft beginnt mit der Approbation und endet erst mit dem Ruhestand und dem Austritt aus dem aktiven Berufsleben. Die Beiträge sind nach dem Einkommen gestaffelt: Assistenzärzte zahlen oft 200 bis 300 Euro jährlich, Oberärzte mit einem Bruttoeinkommen von 90.000 bis 120.000 Euro zahlen typischerweise 400 bis 700 Euro.

Als Oberarzt eröffnen sich innerhalb der Kammerstrukturen neue Möglichkeiten. Wer die Weiterbildungsbefugnis anstrebt, muss diese bei der Kammer beantragen und dabei nachweisen, dass die erforderlichen Kompetenzen und Strukturen vorliegen. Als Weiterbildungsermächtigter trägt man Verantwortung für die Ausbildung von Assistenzärzten und wird Teil des kammerseitig überprüften Weiterbildungssystems.

Worauf Oberärzte in Bezug auf die Kammermitgliedschaft besonders achten sollten

Viele Oberärzte vernachlässigen ihre CME-Pflicht im Alltag und geraten gegen Ende eines Fünfjahreszeitraums in Zeitdruck. Ärzteversichert empfiehlt, Fortbildungen gleichmäßig über das Jahr zu verteilen und dabei auch Onlinefortbildungen zu nutzen, die die Kammern selbst und private Anbieter kostenfrei oder kostengünstig anbieten. Zudem sollte die Ärztekammer bei berufsrechtlichen Fragen, etwa bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber oder bei Abrechnungsfragen, aktiv als Beratungsinstanz genutzt werden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Ummeldung bei der Kammer nach einem Bundeslandwechsel. Wer von Bayern nach NRW wechselt, muss sich innerhalb von drei Monaten bei der neuen Kammer anmelden und die alte abmelden. Ein weiterer Fehler ist das Ignorieren von Kammerbekanntmachungen zu Änderungen der Berufsordnung, die zum Beispiel neue Regeln für Werbung oder Telemedizin enthalten können.

Fazit

Die Ärztekammermitgliedschaft ist für Oberärzte mehr als eine Pflichterfüllung, sie ist ein Netzwerk, eine Rechtsberatungsinstanz und ein Fortbildungskanal. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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