Im PJ sind Medizinstudenten noch keine Ärzte und damit noch nicht Mitglied der Ärztekammer. Mit der Approbation ändert sich das sofort, weshalb es sinnvoll ist, schon im PJ zu verstehen, was die Ärztekammermitgliedschaft bedeutet und mit sich bringt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer beginnt mit der Erteilung der Approbation
- Die Mitgliedschaft im Marburger Bund oder dem Hartmannbund als Berufsverband ist freiwillig und separat
- Die Ärztekammer bietet neben der Berufsaufsicht auch Beratung, Schlichtung und Fortbildungsangebote
Ärztekammer-Mitgliedschaft in der Phase PJ (Praktisches Jahr)
Im PJ sind angehende Ärzte noch Studenten. Die Ärztekammer-Mitgliedschaft beginnt erst mit der Erteilung der Approbation, die in der Regel kurz nach dem Dritten Staatsexamen erfolgt. Das bedeutet: Wer im Oktober das Staatsexamen ablegt und im November die Approbation erhält, ist im Dezember erstmals Pflichtmitglied der zuständigen Landesärztekammer.
Die Mitgliedschaft ist regional zugeordnet: Wer in Bayern approbiert wird und später in Nordrhein praktiziert, wechselt die Kammerzugehörigkeit. Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem ärztlichen Einkommen und liegt für Assistenzärzte im ersten Jahr bei etwa 60 bis 150 Euro. Der genaue Betrag unterscheidet sich je nach Landesärztekammer.
Die Ärztekammer ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die ärztliche Berufsausübung. Sie überwacht die Einhaltung der Berufsordnung, betreibt die ärztlichen Versorgungswerke und bietet Schlichtungsstellen bei Behandlungsstreitigkeiten an. Die Mitgliedschaft bringt also sowohl Pflichten als auch Rechte mit sich.
Worauf PJler besonders achten sollten
Im PJ besteht keine Kammerpflicht, aber es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die zuständige Ärztekammer zu informieren, bei der man nach der Approbation Mitglied werden wird. Ärzteversichert empfiehlt PJlern außerdem, sich früh mit dem Versorgungswerk zu befassen, das oft an die Ärztekammer angegliedert ist und von dem die spätere Rente abhängt.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Verwechseln von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung (KV). Die Ärztekammer ist die Berufsaufsicht für alle Ärzte, die KV hingegen die Selbstverwaltungsorganisation der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte. Beide sind für niedergelassene Ärzte relevant, aber mit unterschiedlichen Aufgaben.
Ebenfalls häufig: das Vergessen der Ummeldung bei der Ärztekammer nach einem Umzug. Wer von Bayern nach Baden-Württemberg zieht, muss sich bei der neuen Kammer anmelden und aus der alten abmelden.
Fazit
Die Ärztekammer-Mitgliedschaft beginnt nach dem PJ mit der Approbation. Wer das System bereits jetzt versteht, ist nach dem Staatsexamen besser vorbereitet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Mitgliedschaft und Aufgaben
- Bundesministerium für Gesundheit – Approbationsordnung
- KBV – Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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