Mit der Praxisabgabe endet die aktive ärztliche Tätigkeit, aber die Kammermitgliedschaft nicht zwingend. Wer im Ruhestand noch ärztlich tätig sein möchte, zum Beispiel als Gutachter oder Vertretungsarzt, bleibt Mitglied. Wer seine Approbation ruhen lassen möchte, kann die Mitgliedschaft reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer besteht, solange die Approbation vorhanden ist
  • Im Ruhestand kann die Mitgliedschaft auf eine beitragsreduzierte Rentnermitgliedschaft umgestellt werden
  • Die Approbation kann dauerhaft zurückgegeben, aber nicht „geparkt" werden

Ärztekammer-Mitgliedschaft in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Mit dem Ende der ärztlichen Tätigkeit, sei es durch Praxisabgabe oder Ruhestand, ändern sich die Beitragsgrundlagen bei der Ärztekammer. Die meisten Landesärztekammern bieten für Ruhestands-Mitglieder erheblich reduzierte Beiträge an, da diese kein ärztliches Einkommen mehr erzielen. Der Rentnerinnenbeitrag liegt je nach Kammer bei etwa 30 bis 80 Euro jährlich statt der üblichen 300 bis 600 Euro.

Wer im Ruhestand noch sporadisch tätig sein möchte, als Gutachter, Notarztdienst oder Urlaubsvertretung, behält die volle Mitgliedschaft und kann diese Tätigkeiten ausüben. Die Ärztekammer muss über die Wieder-Aufnahme ärztlicher Tätigkeit informiert werden, und der Beitragsstatus muss entsprechend angepasst werden.

Die Approbation selbst kann jederzeit freiwillig zurückgegeben werden. Sie kann jedoch nicht einfach "auf Eis gelegt" werden, um sie später wieder aufzunehmen. Wer die Approbation zurückgibt und später wieder als Arzt tätig sein möchte, muss sie erneut beantragen, was in der Praxis sehr aufwendig ist.

Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten

Im letzten Jahr vor der Praxisabgabe sollte die Ärztekammer über die geplante Aufgabe der Tätigkeit informiert werden. Gleichzeitig sollte die KV über das Ende der Vertragsarzttätigkeit informiert werden, damit die Zulassung formal beendet wird. Ärzteversichert begleitet die Übergangsphase und hilft dabei, alle notwendigen Abmeldungen und Statusänderungen zu koordinieren.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Weiterbezahlen des vollen Kammerbeitrags nach der Praxisabgabe, ohne den Rentnerstatus zu beantragen. Wer versäumt, den Beitragsstatus zu aktualisieren, zahlt jahrelang unnötig höhere Beiträge.

Ebenfalls problematisch: das vorschnelle Zurückgeben der Approbation. Wer die Approbation aufgibt und dann doch noch eine Urlaubsvertretung übernehmen möchte, steht vor bürokratischen Hürden.

Fazit

Die Ärztekammer-Mitgliedschaft im Ruhestand ist günstig und ermöglicht, bei Bedarf wieder tätig zu werden. Wer den Rentnerstatus beantragt, spart Beiträge ohne Einschränkungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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