Ein etablierter Praxisinhaber steht in der Regel in seinen einkommensstärksten Jahren. Wer jetzt die Altersvorsorge strategisch aufstellt, kann im Ruhestand von einem Einkommenspolster profitieren, das die unvermeidliche Rentenlücke schließt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Versorgungswerk liefert nach 35 Beitragsjahren typischerweise 3.500 bis 5.000 Euro monatlich
- Zusätzliche Altersvorsorge über ETF-Depot, Immobilien und Rürup-Rente ist für Selbstständige essenziell
- Die steuerliche Absetzbarkeit der Rürup-Beiträge bis 29.344 Euro jährlich (2025) ist ein erheblicher Hebel
Altersvorsorge in der Phase etablierter Praxisinhaber
Ein etablierter Praxisinhaber mit einem Jahresgewinn von 200.000 Euro zahlt in das berufsständische Versorgungswerk ein. Der Beitrag richtet sich nach dem Gewinn, ist aber nach oben gedeckelt, sodass die Rente aus dem Versorgungswerk bei maximal 4.000 bis 5.000 Euro monatlich liegt. Wer 7.000 Euro netto pro Monat im Ruhestand anstrebt, muss privat zusätzlich 2.000 bis 3.000 Euro monatlich absichern.
Das ergibt einen Kapitalbedarf von 600.000 bis 900.000 Euro für 25 Rentenjahre. Wer mit 48 Jahren beginnt, 19 Jahre bis zum Rentenalter 67 investiert und 6 Prozent Rendite erzielt, muss dafür monatlich etwa 2.000 Euro in ein breit gestreutes Portfolio einzahlen. Wer früher angefangen hat, muss deutlich weniger nachsteuern.
Die Rürup-Rente ist für selbstständige Ärzte das steuerlich günstigste Altersvorsorgeprodukt, da die Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sind und den steuerpflichtigen Gewinn direkt mindern. Bei einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent spart ein Beitrag von 20.000 Euro effektiv 9.000 Euro Steuern. Im Gegenzug ist die spätere Rente vollständig einkommensteuerpflichtig, was sich aber im Ruhestand mit niedrigerem Steuersatz positiv auswirkt.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Wer ausschließlich auf das Versorgungswerk setzt, geht ein Klumpenrisiko ein. Ärzteversichert empfiehlt eine Dreiteilung: Versorgungswerk als Fundament, ETF-Depot für Flexibilität und steuerfreies Renditewachstum, sowie eine Immobilie für inflationsgeschützte Einkünfte. Diese Kombination macht den Ruhestand planungssicher. Spätestens zehn Jahre vor der Praxisabgabe sollte die Anlagestruktur konservativer ausgerichtet werden.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das alleinige Verlassen auf das Versorgungswerk. Da der Anspruch nach oben begrenzt ist, reicht er für den gewohnten Lebensstandard eines gut verdienenden Arztes allein nicht aus.
Ebenfalls problematisch: das Parken von Überschüssen auf dem Praxiskonto statt in einem privaten Depot. Auf dem Konto erzielt das Kapital kaum Rendite, während ein breit aufgestelltes Portfolio langfristig 5 bis 7 Prozent pro Jahr liefern kann.
Fazit
Altersvorsorge als etablierter Praxisinhaber ist kein Projekt für später, sondern für jetzt. Wer die hohen Einkommensjahre nutzt, schafft sich den Spielraum für einen selbstbestimmten Ruhestand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke der Ärzte
- Bundesfinanzministerium – Rürup-Rente und Sonderausgaben
- GDV – Altersvorsorge für Selbstständige
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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