Mit der eigenen Niederlassung beginnt für Ärzte eine neue Altersvorsorge-Ära. Als Selbstständige trägt man nun die volle Verantwortung für die eigene Absicherung im Alter, ohne Arbeitgeberzuschüsse und ohne die Pufferwirkung eines festen Gehalts. Die ersten Jahre der Niederlassung sind entscheidend dafür, ob die Rentenplanung auf soliden Fundamenten steht.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Ärzte zahlen als Selbstständige den vollen Versorgungswerkbeitrag, der in den meisten Bundesländern beim Regelpflichtbeitrag von 1.200 bis 1.500 Euro monatlich liegt.
- Zusätzlich zum Versorgungswerk empfiehlt sich für Praxisinhaber die Rürup-Rente als steuerlich hocheffiziente zweite Säule, da Einzahlungen bis 31.221 Euro jährlich absetzbar sind.
- Der Praxiswert ist als zukünftiger Verkaufserlös kein verlässliches Altersvorsorge-Instrument, da Verkaufspreise stark von Fachgebiet, Standort und Nachfrage abhängen.
Altersvorsorge in der Phase Niederlassungsstart
In den ersten Jahren der Niederlassung sind die finanziellen Prioritäten oft auf Liquidität und Praxisaufbau ausgerichtet: Darlehen werden bedient, Equipment finanziert, Personal eingestellt. Die Altersvorsorge tritt dabei häufig in den Hintergrund, was ein strukturelles Risiko ist.
Der Versorgungswerkbeitrag läuft automatisch weiter und bildet die Basis. Wer darüber hinaus investiert, sollte als erstes die Rürup-Rente in Betracht ziehen. Der steuerliche Effekt ist für Praxisinhaber mit hohem Gewinn besonders stark: Bei einem Jahresgewinn von 150.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart jeder eingezahlte Euro in die Rürup-Rente 42 Cent Einkommensteuer. Bei maximaler Einzahlung von 31.221 Euro ergibt das eine Steuerersparnis von über 13.000 Euro jährlich.
Als dritten Baustein empfiehlt sich ein langfristiger ETF-Sparplan, der flexibel ist und nicht den Bindungsbeschränkungen der Rürup-Rente unterliegt. Dieser Baustein bildet das liquide Privatvermögen, das unabhängig von der Praxis und unabhängig von der Rentenentnahme genutzt werden kann.
Worauf niedergelassene Ärzte besonders achten sollten
Viele Praxisinhaber verlassen sich allein auf den Praxisverkaufserlös als Altersvorsorge, was ein erhebliches Risiko darstellt. Ärzteversichert empfiehlt, die Altersvorsorge-Strategie beim Niederlassungsstart gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater und einem unabhängigen Finanzberater zu planen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist die Reduzierung des Versorgungswerkbeitrags auf den Mindestbeitrag in den ersten Jahren, was langfristige Rentenanwartschaftslücken erzeugt. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer dokumentierten Altersvorsorge-Strategie, die nur auf den Praxisverkaufserlös setzt.
Fazit
Der Niederlassungsstart ist der richtige Zeitpunkt, eine mehrschichtige Altersvorsorge aufzubauen. Versorgungswerk, Rürup-Rente und privates Depot bilden eine stabile Basis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesministerium der Finanzen – Rürup-Rente
- KBV – Niederlassung und Selbstständigkeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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