Bei der Praxisabgabe und beim Übergang in den Ruhestand müssen alle aufgebauten Vorsorgebestandteile koordiniert und in eine tragfähige Einkommensstrategie überführt werden. Das Versorgungswerk, private Rentenversicherungen, Kapitalanlagen und der Erlös aus der Praxisabgabe müssen so strukturiert werden, dass ein lebenslanges Einkommen gesichert ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Versorgungswerksrente ist Basis, aber selten ausreichend für den gewohnten Lebensstandard
- Praxisabgabeerlös steueroptimiert anlegen und schrittweise entnehmen
- Altersvorsorgestrategie vor der Abgabe mit Steuerberater und Finanzberater abstimmen
Altersvorsorge in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand
Das Versorgungswerk bildet für die meisten niedergelassenen Ärzte die Basis der Altersvorsorge. Nach 30 bis 35 Jahren Beitragszahlung beim Höchstbeitrag ergibt sich eine monatliche Rente von ca. 2.500 bis 4.500 Euro, je nach Versorgungswerk und Einzahlungshistorie. Diese Rente ist steuerpflichtig nach dem Ertragsanteilprinzip, was im Rentenalter je nach Renteneinkommen zu Steuerzahlungen von 20 bis 35 Prozent führen kann.
Der Praxisabgabeerlös ist für viele Ärzte ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge. Er unterliegt im Jahr der Abgabe der Einkommensteuer, kann aber durch den Freibetrag nach § 16 EStG (bis zu 45.000 Euro einmalig) und den ermäßigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG gemindert werden. Eine ratierliche Abgabe oder der Verkauf von Praxisanteilen kann die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilen.
Für die Entnahmephase empfiehlt sich ein Stufenmodell: In den ersten Jahren des Ruhestands, wenn die Gesundheit noch gut ist und höhere Ausgaben anfallen, können Kapitalreserven stärker abgebaut werden. Später, wenn die Ausgaben sinken, reicht die Versorgungswerksrente und ggf. eine private Rente aus. Eine kapitalmarktneutrale Absicherung eines Grundeinkommens durch Leibrenten kann sinnvoll sein.
Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe und im Ruhestand besonders achten sollten
Ärzte sollten die Altersvorsorge spätestens fünf Jahre vor der geplanten Praxisabgabe mit einem spezialisierten Finanzberater und einem Steuerberater strukturieren. Ärzteversichert unterstützt dabei, laufende Versicherungsverträge an den Ruhestand anzupassen und prüft, ob eine Krankentagegeldversicherung noch notwendig ist oder ob eine Krankenversicherungsoptimierung für den Ruhestand sinnvoll ist.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind der zu kurzfristige Praxisverkauf ohne steuerliche Optimierung, die fehlende Kapitalmarktanlage des Praxiserlöses und das Unterschätzen der Gesundheitskosten im Alter, insbesondere bei PKV-Versicherten.
Fazit
Altersvorsorge bei der Praxisabgabe erfordert eine koordinierte Gesamtstrategie aus Versorgungswerk, Kapitalanlage und Steuerplanung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- Bundesfinanzministerium – § 16 und § 34 EStG
- Gesetze im Internet – EStG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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