Als angestellter Assistenzarzt sind Sie in der Regel über die Haftpflichtversicherung Ihres Arbeitgebers mitversichert. Dennoch gibt es Lücken, die im Schadensfall teuer werden können. Wer die Grenzen dieser Deckung kennt, trifft frühzeitig die richtigen Entscheidungen für den eigenen Schutz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für Behandlungsfehler im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit
  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Arbeitgeber auf den Assistenzarzt zurückgreifen
  • Nebentätigkeiten und Vertretungen außerhalb des Anstellungsverhältnisses sind nicht automatisch mitversichert

Berufshaftpflicht in der Phase Assistenzarzt

Kliniken und Krankenhäuser sind verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten, die Behandlungsfehler ihrer angestellten Ärzte abdeckt. Die Versicherungssummen liegen in der Regel bei mindestens 5 Millionen Euro je Schadensfall. Im Alltag sind Assistenzärzte dadurch weitgehend geschützt, solange sie ihre Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrags ausüben.

Problematisch wird es in drei Situationen: Erstens bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel wenn ein klares Protokoll oder eine eindeutige Anweisung ignoriert wurde. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber nach § 86 VVG seinen Versicherer anweisen, Regressansprüche gegen den Arzt geltend zu machen. Die tatsächliche Praxis variiert je nach Krankenhaus und Schwere des Schadens, das rechtliche Risiko besteht jedoch. Zweitens bei nicht genehmigten Nebentätigkeiten: Wer abends oder am Wochenende als Urlaubsvertreter in einer Praxis arbeitet, ohne den Arbeitgeber zu informieren, hat dort keinen Versicherungsschutz durch die Klinik. Drittens bei Behandlungsfehlern, die erst Jahre nach der Kliniktätigkeit in einer anderen Einrichtung bekannt werden.

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung als Assistenzarzt kostet je nach Fachrichtung zwischen 150 und 600 Euro jährlich und schließt diese Lücken vollständig.

Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten

Wer eine Nebentätigkeit als Arzt ausüben möchte, sollte vor Aufnahme dieser Tätigkeit prüfen, ob die eigene oder die Haftpflicht des Auftraggebers greift. Ärzteversichert berät Assistenzärzte konkret dazu, wann eine eigene Police sinnvoll ist und welche Deckungssumme für die jeweilige Fachrichtung angemessen ist. Besonders risikoreiche Fachrichtungen wie Chirurgie, Gynäkologie oder Anästhesie sollten höhere Deckungssummen ab 10 Millionen Euro wählen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der Schutz durch den Arbeitgeber lückenlos ist. Viele Assistenzärzte übernehmen Dienste an anderen Standorten oder helfen bei Freunden in der Praxis aus, ohne die versicherungsrechtliche Seite zu klären.

Dazu kommt, dass viele die sogenannte Claims-made-Klausel nicht kennen: Bei manchen Policen ist nur versichert, was während der Vertragslaufzeit gemeldet wird, nicht was während der Laufzeit passiert ist. Hier ist eine Occurrence-Police deutlich vorteilhafter, auch wenn sie etwas teurer ist.

Fazit

Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für Assistenzärzte kein Luxus, sondern eine günstige Absicherung gegen ein überschaubares, aber existenziell relevantes Risiko. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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