Chefärzte haben eine besondere Doppelrolle: Sie sind einerseits leitende Angestellte, die über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses geschützt sind, und andererseits in der Regel zur Privatbehandlung berechtigt, für die eine eigene Berufshaftpflicht benötigt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Chefärzte mit Liquidationsrecht für privatärztliche Behandlungen benötigen zwingend eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, die diese Tätigkeit abdeckt.
  • Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro pauschal betragen, in risikoreichen Fachgebieten wie Chirurgie oder Geburtshilfe deutlich mehr.
  • Die Berufshaftpflicht des Krankenhauses deckt in der Regel nur Handlungen im Rahmen des Dienstvertrags, nicht die privatärztliche Liquidation.

Berufshaftpflicht in der Phase Chefarzt

Chefärzte mit Chefarztvertrag und Liquidationsrecht behandeln privatärztlich auf eigene Rechnung. Dabei haften sie persönlich für Behandlungsfehler. Die Berufshaftpflicht des Krankenhauses deckt diese privatärztliche Tätigkeit üblicherweise nicht, weshalb eine separate Police notwendig ist.

Die Prämie für die chefarztspezifische Berufshaftpflicht richtet sich nach Fachgebiet, Versicherungssumme und Umfang der privatärztlichen Tätigkeit. Ein Internist, der nur wenige Privatpatienten behandelt, zahlt für eine solide Police 1.000 bis 2.000 Euro jährlich. Ein operierender Chirurg oder Gynäkologe mit erheblichem Privatpatientenaufkommen muss deutlich höhere Prämien einkalkulieren, da das Haftungsrisiko bei operativen Eingriffen und Geburten besonders hoch ist.

Chefärzte sollten außerdem die Nachhaftung im Blick haben: Wenn ein Behandlungsfehler erst Jahre nach der Behandlung bekannt wird (was in der Medizin häufig vorkommt), muss die Versicherung zum Zeitpunkt des Fehlers aktiv gewesen sein (Occurrence-Deckung) oder eine Nachmeldefrist enthalten (Claims-Made mit extended reporting period).

Worauf Chefärzte besonders achten sollten

Beim Wechsel des Arbeitgebers oder beim Ausscheiden aus dem Chefarztamt sollte die bestehende Berufshaftpflicht auf eine Nachhaftungspolice umgestellt werden. Behandlungsfehler aus der aktiven Zeit können noch Jahre danach geltend gemacht werden. Ärzteversichert begleitet Chefärzte bei dieser Umstellung.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die Krankenhausversicherung decke auch privatärztliche Behandlungen. Ein zweiter Fehler ist das Unterlassen der Umstellung auf Nachhaftung beim Ende der privatärztlichen Tätigkeit.

Fazit

Chefärzte mit Liquidationsrecht benötigen zwingend eine eigene Berufshaftpflicht. Die richtige Absicherungshöhe und eine lückenlose Nachhaftungsregelung schützen vor persönlichen Haftungsrisiken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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