Die Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene Ärzte gesetzlich vorgeschrieben und der wichtigste Schutz vor existenzgefährdenden Schadensersatzforderungen durch Patienten. Als etablierter Praxisinhaber sollten Sie regelmäßig prüfen, ob Ihre Police noch aktuell ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Ärztliche Behandlungsfehler können zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe führen
- Die Deckungssummen müssen an das tatsächliche Tätigkeitsprofil angepasst sein
- Rückwirkungsschutz für frühere Behandlungen ist ein wichtiges Merkmal guter Tarife
Berufshaftpflicht in der Phase etablierter Praxisinhaber
Als niedergelassener Arzt haften Sie persönlich und unbeschränkt für Behandlungsfehler. Schadensersatzforderungen wegen dauerhafter Körperschäden oder Tod können im Millionenbereich liegen: Ein verursachter dauerhafter Pflegebedarf mit Erwerbsausfall über 30 Jahre kann leicht zwei bis drei Millionen Euro Schadensersatz bedeuten.
Die Berufshaftpflicht schützt Sie vor diesen Forderungen. Die Mindestdeckungssummen sind je nach Bundesland und Fachrichtung gesetzlich vorgeschrieben, liegen aber oft bei drei Millionen Euro. Für chirurgische, geburtshilfliche oder invasive Fachrichtungen sollten höhere Deckungssummen von fünf bis zehn Millionen Euro gewählt werden.
Als etablierter Praxisinhaber sollten Sie Ihre Berufshaftpflichtpolice regelmäßig auf Aktualität prüfen: Haben sich Tätigkeitsschwerpunkte geändert? Setzen Sie neue Behandlungsmethoden oder Geräte ein? Beschäftigen Sie angestellte Ärzte? All diese Faktoren beeinflussen den Versicherungsbedarf und sollten dem Versicherer gemeldet werden.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Achten Sie auf ausreichenden Rückwirkungsschutz in Ihrer Police, der Ansprüche abdeckt, die erst Jahre nach der Behandlung geltend gemacht werden. Ärzteversichert vergleicht regelmäßig Tarife und prüft, ob Ihre Deckungssummen noch dem aktuellen Behandlungsprofil entsprechen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisinhaber haben seit Jahren dieselbe Berufshaftpflichtpolice, ohne diese zu prüfen. Leistungserweiterungen der Praxis oder neue Behandlungsmethoden werden dem Versicherer nicht mitgeteilt, was im Schadensfall zu Deckungsproblemen führen kann.
Fazit
Die regelmäßige Überprüfung der Berufshaftpflicht ist für etablierte Praxisinhaber eine Pflichtaufgabe. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht
- GDV – Haftpflichtversicherung
- BaFin – Versicherungsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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