Mit der Facharztanerkennung wächst die eigenständige fachliche Verantwortung erheblich. Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung ist die Grundabsicherung gegen finanzielle Folgen aus Behandlungsfehlern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fachärzte haften persönlich für Behandlungsfehler, auch wenn der Arbeitgeber zunächst in Anspruch genommen wird
  • Die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses deckt angestellte Fachärzte in der Regel, aber nicht immer vollständig
  • Eigene freiberufliche Tätigkeiten wie Gutachten erfordern eine separate Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht in der Phase Facharzt

Als angestellter Facharzt ist die Berufshaftpflichtversicherung in der Regel über den Arbeitgeber abgedeckt. Das Krankenhaus unterhält eine Betriebshaftpflicht, die auch Behandlungsfehler der angestellten Ärzte umfasst. Dennoch gibt es Situationen, in denen diese Abdeckung nicht ausreicht oder nicht greift.

Behandelt ein Facharzt Patienten außerhalb des regulären Arbeitsverhältnisses, zum Beispiel als Notarzt, Belegbelegarzt oder im Rahmen eines privaten Gutachtenauftrags, ist die Haftpflicht des Arbeitgebers nicht zuständig. Für diese Tätigkeiten benötigt der Arzt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

Die Deckungssummen sind bei der Berufshaftpflicht entscheidend. Bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern, die zu dauerhafter Invalidität oder Tod führen, können Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe entstehen. Eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden ist deshalb empfehlenswert. Für risikoreiche Fachgebiete wie Geburtshilfe oder Chirurgie empfiehlt sich eine höhere Absicherung.

Worauf Fachärzte besonders achten sollten

Beim Wechsel in die Niederlassung oder bei der Aufnahme von Nebentätigkeiten muss der Versicherungsschutz aktiv angepasst werden. Der Übergang vom angestellten zum selbstständigen Arzt ist für die Berufshaftpflicht ein entscheidender Schritt. Ärzteversichert begleitet Fachärzte bei der Auswahl der richtigen Berufshaftpflichtlösung für jede Tätigkeitsform.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das unreflektierte Vertrauen auf den Versicherungsschutz des Arbeitgebers, ohne zu prüfen, ob dieser auch freiberufliche Tätigkeiten umfasst. Das führt zu gefährlichen Versicherungslücken.

Fazit

Die Berufshaftpflicht ist für jeden praktizierenden Facharzt unverzichtbar und muss bei jeder Veränderung der beruflichen Tätigkeit aktiv überprüft werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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