Mit der Niederlassung endet der Schutz durch die Berufshaftpflicht des Krankenhauses, und Sie tragen fortan als selbstständiger Arzt die volle persönliche Haftung für Behandlungsfehler. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist ab dem ersten Tag der Niederlassung zwingend erforderlich und in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mindestdeckungssumme für niedergelassene Ärzte beträgt in Deutschland in der Regel 3 Millionen Euro je Schadensfall, viele Fachgruppen benötigen deutlich höhere Deckungen.
  • Die Prämie richtet sich nach Fachgebiet, Umsatz und Versicherungsumfang und liegt für Hausärzte bei etwa 1.500 bis 3.000 Euro jährlich, für risikoreiche Fachgebiete wie Chirurgie deutlich höher.
  • Die Nachhaftung deckt Schäden, die erst Jahre nach der Behandlung geltend gemacht werden, und muss vertraglich explizit vereinbart sein.

Berufshaftpflicht in der Phase Niederlassungsstart

Beim Übergang in die Selbstständigkeit entsteht eine kritische Deckungslücke: Die bisherige Anstellungszeit war durch die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgesichert, aber für die neue Praxis muss ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Zwischen dem letzten Arbeitstag und dem ersten Praxistag darf keine einzige Behandlung ohne gültigen Schutz stattfinden.

Die Deckungssumme sollte großzügig gewählt werden: In Fachgebieten wie Geburtshilfe oder Chirurgie sind Schadensersatzforderungen von mehreren Millionen Euro nicht ungewöhnlich, insbesondere bei dauerhafter Invalidität junger Patienten mit langer Lebenserwartung. Eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro oder mehr ist für risikoreiche Fachgebiete empfehlenswert, die Mehrprämie gegenüber 3 Millionen Euro ist oft gering.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mitversicherung von angestellten Ärzten und Praxismitarbeitern im Rahmen der Praxis-Berufshaftpflicht sowie die Abgrenzung zur privaten Haftpflicht.

Worauf Niedergelassene zum Start besonders achten sollten

Bei der Auswahl der Berufshaftpflicht sollten Ärzte nicht allein auf den Preis, sondern auf die Vertragsbedingungen achten, insbesondere die Nachhaftungsregelung und den Umgang mit seriellen Schäden. Ärzteversichert vergleicht für angehende Praxisgründer die wichtigsten Anbieter und stellt sicher, dass keine kritischen Lücken im Schutz entstehen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das zu späte Abschließen der Berufshaftpflicht, sodass zwischen Anstellung und Niederlassung eine Schutzlücke entsteht. Ein zweiter Fehler ist die Wahl einer zu niedrigen Deckungssumme aus Kostengründen: Bei einem Großschaden kann die persönliche Haftung die Differenz zur tatsächlichen Schadenshöhe erreichen, wenn die Deckungssumme zu niedrig ist.

Fazit

Die Berufshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden niedergelassenen Arzt und sollte mit Sorgfalt und professioneller Beratung ausgewählt werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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