Als Oberarzt wächst die klinische Verantwortung erheblich. Wer Assistenzärzte anleitet, Operationen leitet und Diagnosen absegnet, trägt eine Haftungslast, die eine sorgfältige Versicherungsplanung erfordert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für behandlungsbedingte Schäden, aber Regress gegen den Arzt ist möglich
  • Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln greift die Arbeitgeberhaftung nicht mehr
  • Eine eigene Berufshaftpflichtpolice schützt Oberärzte vor Regressansprüchen des Arbeitgebers

Berufshaftpflicht in der Phase Oberarzt

Als angestellter Oberarzt ist der Arbeitgeber nach § 278 BGB grundsätzlich für Behandlungsfehler der Mitarbeiter haftbar. Das bedeutet aber nicht, dass der Arzt persönlich vollständig geschützt ist. Nach § 86 VVG und arbeitsrechtlichen Grundsätzen kann der Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit Regress beim Arzt nehmen. Oberärzte mit Leitungsverantwortung tragen ein erhöhtes Risiko, da sie Entscheidungen treffen, die Auswirkungen auf viele Patienten haben.

Ein Behandlungsfehler mit einem Schaden von 500.000 Euro, der dem Arzt als grob fahrlässig zugerechnet wird, kann zu einem Regressanspruch des Klinikums führen. Ohne eigene Police ist der Arzt auf seine Ersparnisse angewiesen. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für Oberärzte kostet je nach Fachrichtung 600 bis 1.500 Euro jährlich und ist damit im Verhältnis zum abgesicherten Risiko günstig.

Besondere Risiken bestehen in chirurgischen und interventionellen Fächern sowie in der Notaufnahme. Wer als Oberarzt regelmäßig komplexe Eingriffe durchführt oder Assistenzärzte bei Eingriffen beaufsichtigt, hat ein erhöhtes Haftungsrisiko. Die Police sollte Nachhaftungsschutz für spätere Ansprüche aus zurückliegenden Behandlungen einschließen.

Worauf Oberärzte besonders achten sollten

Wer in ein anderes Krankenhaus wechselt oder seine Tätigkeit ausweitet, etwa durch Gutachtertätigkeit oder Privatbehandlungen, sollte prüfen, ob der Versicherungsschutz noch passt. Ärzteversichert analysiert den individuellen Haftungsrahmen für Oberärzte und empfiehlt passgenaue Deckungen, die den tatsächlichen Tätigkeitsumfang abbilden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Vertrauen allein auf die Klinikhaftpflicht. Diese deckt den Arbeitgeber, nicht den Arzt persönlich vor Regress.

Ebenfalls problematisch: das Vergessen von Nebentätigkeiten. Wer privat Gutachten erstellt oder Privatpatienten behandelt, ist für diese Tätigkeiten nicht durch die Klinikanstellung abgesichert. Hier braucht es eine explizite Erweiterung der eigenen Police.

Fazit

Eine eigene Berufshaftpflicht ist für Oberärzte keine Luxus, sondern eine notwendige Absicherung für die wachsende Verantwortung. Wer hier richtig aufgestellt ist, kann seinen Beruf unbelastet ausüben. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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