Das Praktische Jahr ist der erste direkte Patientenkontakt mit wachsender Eigenverantwortung. Obwohl PJ-Studierende formal noch Studierende sind und unter Aufsicht handeln, besteht bereits in dieser Phase ein relevantes Haftungsrisiko, über das die meisten Betroffenen kaum informiert sind.
Das Wichtigste in Kürze
- PJ-Studierende sind in der Regel über die Haftpflichtversicherung der Ausbildungsklinik mitversichert, aber der Umfang dieser Deckung ist oft lückenhaft
- Eine eigene Berufshaftpflicht für das PJ kostet wenige Euro im Monat und bietet deutlich mehr Sicherheit
- Bereits im PJ sollte die langfristige Berufshaftpflicht für die spätere Approbation vorbereitet werden
Berufshaftpflicht in der Phase des Praktischen Jahres
Im Praktischen Jahr führen Studierende unter Aufsicht medizinische Tätigkeiten aus: Blutentnahmen, das Legen von Kathetern, Verbandswechsel und in manchen Fällen auch assistierende Eingriffe. Im Fehlerfall haftet primär der aufsichtsführende Arzt, aber das schützt den PJ-Studierenden nicht vollständig vor persönlichen Haftungsansprüchen. Die Frage, ob die Krankenhausversicherung auch bei grob fahrlässigem Handeln eines PJ-Studierenden zahlt, ist in den Policen sehr unterschiedlich geregelt.
Spezielle PJ-Berufshaftpflichtversicherungen kosten zwischen drei und acht Euro monatlich und bieten eine individuelle Deckung von mindestens drei Millionen Euro für Personenschäden. Das ist eine minimale Investition für maximale Sicherheit in einer Phase, in der das Haftungsrisiko zwar gering, aber real ist. Viele Anbieter erlauben zudem eine nahtlose Umstellung auf eine vollwertige Assistenzarzt-Police nach der Approbation.
Worauf PJ-Studierende besonders achten sollten
Neben der Haftpflicht sollte im PJ auch die Basis-Absicherung für Berufsunfähigkeit in den Blick genommen werden. Wer im PJ noch keine BU-Police hat, sollte wissen: Je früher der Abschluss, desto günstiger die Prämie und desto weniger Vorerkrankungen müssen angegeben werden. Ärzteversichert bietet spezielle Einstiegslösungen für PJ-Studierende an, die nahtlos in eine vollwertige Assistenzarzt-Police übergehen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Der größte Fehler ist die Annahme, durch die Krankenhausversicherung vollständig abgesichert zu sein. Wer ausschließlich auf diese Deckung vertraut, hat im Ernstfall möglicherweise keinen Rechtsanwalt und muss Ansprüche selbst abwehren. Ein weiterer Fehler ist das Vergessen des Versicherungsabschlusses für die Zeit zwischen Approbation und erstem Anstellungsvertrag: Diese Lücke kann mehrere Wochen betragen.
Fazit
Eine eigene Berufshaftpflicht für das PJ ist für wenige Euro monatlich möglich und der erste Baustein einer lebenslangen Absicherungsstrategie für Ärztinnen und Ärzte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Approbationsordnung und PJ
- GDV – Berufshaftpflicht für Heilberufe
- BaFin – Haftpflichtversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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