Als Assistenzarzt beginnen Sie mit einem Bruttoeinkommen von rund 5.500 bis 7.500 Euro monatlich und zahlen gleichzeitig in das ärztliche Versorgungswerk ein. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zusätzliches, steuerlich attraktives Instrument, das viele Klinikärzte in dieser Phase noch nicht kennen oder unterschätzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch Entgeltumwandlung können bis zu 3.624 Euro (2025) jährlich sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden
  • Der Arbeitgeber ist seit 2022 verpflichtet, bei Neuzusagen mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss beizusteuern
  • bAV-Leistungen werden im Alter auf Renteneinnahmen angerechnet, was sorgfältige Planung erfordert

Betriebliche Altersvorsorge in der Phase Assistenzarzt

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) funktioniert über Entgeltumwandlung: Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird direkt in einen Altersvorsorgevertrag umgeleitet, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Als Assistenzarzt mit 6.500 Euro Brutto monatlich sparen Sie bei einem monatlichen Beitrag von 150 Euro rund 60 bis 70 Euro an Steuern und Sozialabgaben, sodass der effektive Eigenanteil nur etwa 80 bis 90 Euro beträgt.

In Krankenhäusern wird die bAV häufig über den Tarif des öffentlichen Dienstes (TVöD) geregelt, sofern das Haus tarifgebunden ist. Dort kann über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder eine betriebliche Direktversicherung vorgesorgt werden. An privaten Kliniken sind die Konditionen individuell verhandelt und oft weniger strukturiert.

Zu beachten ist, dass bAV-Leistungen im Rentenalter der Krankenversicherungspflicht unterliegen: Auf Betriebsrenten über einem Freibetrag von derzeit rund 176 Euro monatlich fallen volle Krankenkassenbeiträge an. Für Assistenzärzte, die ohnehin PKV-versichert sind, entfällt dieses Problem. Außerdem sollten Wechsel in eine andere Klinik mitbedacht werden, da nicht jede bAV portabel ist.

Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten

Prüfen Sie vor Abschluss einer bAV-Vereinbarung, ob Ihr Arbeitgeber über den gesetzlichen Mindestzuschuss von 15 Prozent hinausgeht. Ärzteversichert berät Sie, welche bAV-Form am besten zu Ihrer Situation passt, insbesondere wenn Sie in der Weiterbildung häufiger die Stelle wechseln und Portabilität wichtig ist.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Assistenzärzte schließen die erstbeste bAV-Lösung des Arbeitgebers ab, ohne die Konditionen zu vergleichen. Ebenso wird die unzureichende Portabilität beim Stellenwechsel nicht bedacht. Wer in fünf Jahren in eine andere Klinik oder in die Niederlassung wechselt, sollte flexibel disponieren können.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Assistenzärzte ein wirksames Mittel zur steuerlich geförderten Altersvorsorge, wenn die Bedingungen stimmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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