Chefärzte gehören mit Jahresbruttogehältern von oft 200.000 bis 500.000 Euro zu den Topverdienern im Gesundheitswesen. Diese Einkommenssituation eröffnet besondere Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge, die über das Standardangebot des Arbeitgebers hinausgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die steuerfreie Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist 2026 bis zu 3.624 Euro jährlich möglich, darüber hinaus sozialabgabenfreie Umwandlung bis weitere 3.624 Euro.
  • Chefärzte können mit dem Krankenhausträger individuelle bAV-Vereinbarungen (Direktzusagen, rückgedeckte Unterstützungskassen) verhandeln, die deutlich über das Standardangebot hinausgehen.
  • Eine Direktzusage des Arbeitgebers bietet die höchste Flexibilität, erfordert aber eine sorgfältige Absicherung durch Insolvenzsicherung via PSVaG.

Betriebliche Altersvorsorge in der Phase Chefarzt

Chefärzte in leitender Funktion haben oft eine individuelle Vertragsgestaltung und können mit dem Krankenhausträger eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene bAV aushandeln. Die klassische Direktzusage, bei der der Arbeitgeber eine definierte Rentenleistung verspricht, bietet steuerliche Vorteile auf beiden Seiten: Der Arbeitgeber kann Rückstellungen bilden, der Chefarzt versteuert erst bei Rentenbezug.

Ergänzend zur Direktzusage bieten rückgedeckte Unterstützungskassen und Pensionsfonds Möglichkeiten für höhere Beiträge. Der steuerliche Vorteil ist erheblich: Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent spart jeder in die bAV fließende Euro 0,42 Euro Einkommensteuer im Jahr der Einzahlung. Bei einem monatlichen Beitrag von 2.000 Euro zur bAV reduziert sich die Steuerlast um jährlich rund 10.000 Euro.

Beim Wechsel des Arbeitgebers oder beim Übergang in die Selbstständigkeit muss der bAV-Anspruch portiert oder abgefunden werden. Die Übertragbarkeit von Anwartschaften ist gesetzlich geregelt, aber die konkrete Umsetzung erfordert Verhandlung mit dem aufnehmenden Träger.

Worauf Chefärzte besonders achten sollten

Eine Direktzusage des Arbeitgebers ist nur so sicher wie der Arbeitgeber selbst. Im Insolvenzfall greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der jedoch Leistungen auf einen gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt. Chefärzte sollten daher prüfen, ob die zugesagte Leistung den PSVaG-Schutzrahmen übersteigt und gegebenenfalls zusätzliche Absicherungsmaßnahmen ergreifen. Ärzteversichert berät bei der Überprüfung und Optimierung bestehender bAV-Verträge.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die passive Übernahme des Standardangebots des Krankenhausträgers, ohne die verhandelbaren Spielräume zu nutzen. Chefärzte haben oft deutlich mehr Verhandlungsmacht, als ihnen bewusst ist. Ein zweiter Fehler ist das Übersehen der Rentenbesteuerung im Alter: bAV-Leistungen werden bei Auszahlung voll besteuert, was bei der Planung einkalkuliert werden muss.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Chefärzte ein leistungsstarkes Instrument, das über den Standardrahmen hinaus individuell ausgestaltet werden kann. Ein strukturiertes Konzept lohnt sich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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