Die betriebliche Altersvorsorge läuft während der Elternzeit in der Regel weiter, aber die Details hängen stark vom jeweiligen Vertrag und dem Arbeitgeber ab. Wer jetzt nicht handelt, riskiert unnötige Beitragslücken oder entgangene Arbeitgeberzuschüsse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeberbeiträge zur bAV ruhen in der Elternzeit häufig, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt gezahlt wird
  • Eigenbeiträge zur bAV können in der Elternzeit aus eigenen Mitteln weitergezahlt werden
  • Nach dem Wiedereinstieg muss der Arbeitgeber die bAV wieder aufnehmen

Betriebliche Altersvorsorge in der Phase Elternzeit

Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert in der Regel als Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds eingezahlt wird. Solange kein Gehalt gezahlt wird, also in der Elternzeit, entfällt die Berechnungsbasis für die Entgeltumwandlung. Das bedeutet in der Praxis, dass die bAV für die Dauer der Elternzeit pausiert, wenn kein eigener Beitrag aus anderen Mitteln geleistet wird.

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen zur betrieblichen Altersvorsorge einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des Umwandlungsbetrags zu leisten, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen. In der Elternzeit fallen keine Sozialversicherungsersparnisse an, weshalb auch der Arbeitgeberzuschuss wegfällt. Wer diesen Zuschuss nicht verlieren möchte, kann den Vertrag auf freiwillige Beitragsleistung umstellen und selbst zahlen, muss aber dann auch auf den Zuschuss verzichten.

Die Unverfallbarkeit bereits erdienter bAV-Anwartschaften ist gesetzlich geschützt: Anwartschaften, die nach mindestens drei Jahren Betriebszugehörigkeit entstanden sind, bleiben auch bei Unterbrechung der Beitragszahlung bestehen.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Wer eine bAV über den Arbeitgeber hat, sollte vor Beginn der Elternzeit ein Gespräch mit der Personalabteilung führen und klären, wie der Vertrag während der Elternzeit behandelt wird. Ärzteversichert hilft dabei, die genauen Vertragsdetails zu verstehen und zu entscheiden, ob eine freiwillige Weiterzahlung wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob alternative Sparformen in der Elternzeit besser geeignet sind.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das unbemerkte Einfrieren der bAV ohne Information des Arbeitgebers. Manche Arbeitgeber setzen die bAV bei Elternzeit automatisch aus, ohne den Arbeitnehmer aktiv zu informieren. Wer nach der Elternzeit zurückkommt, stellt dann fest, dass ein Jahr oder mehr keine Beiträge eingezahlt wurden.

Ebenfalls problematisch: das Verwechseln von bAV und Versorgungswerk. Ärzte mit Versorgungswerkmitgliedschaft haben die bAV häufig nur als Ergänzung. Wer in der Elternzeit Prioritäten setzt, sollte zuerst das Versorgungswerk absichern und die bAV danach bewerten.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge in der Elternzeit zu verstehen und aktiv zu steuern verhindert ungewollte Lücken in der Altersvorsorge. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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