Als etablierter Praxisinhaber mit angestellten Mitarbeitern tragen Sie als Arbeitgeber die Pflicht, auf Wunsch eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Praxismitarbeiter anzubieten. Gleichzeitig sollten Sie Ihre eigene Altersvorsorgestruktur in dieser Karrierephase überprüfen und optimieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Praxismitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge
- Als Praxisinhaber müssen Sie seit 2022 bei Neuzusagen mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss zahlen
- Für sich selbst als Selbstständiger sind Rürup-Rente und Versorgungswerk die primären Vorsorgebausteine
Betriebliche Altersvorsorge in der Phase etablierter Praxisinhaber
In einer etablierten Praxis mit fünf bis zehn Mitarbeitern ist eine gut strukturierte bAV ein wichtiges Mitarbeiterbindungsinstrument. Ihre Medizinischen Fachangestellten können bis zu 3.624 Euro jährlich (2025) sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, bei neuen Verträgen 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern, was die Attraktivität der bAV für Ihre Mitarbeiter erhöht.
Für eine Praxis mit zehn Mitarbeitern, von denen sechs die bAV nutzen, ergibt sich ein jährlicher Arbeitgeberzuschuss von rund 3.000 bis 5.000 Euro. Dieser Betrag ist vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Gleichzeitig sparen Ihre Mitarbeiter durch die Sozialabgabenfreiheit erheblich, was die Nettolohnattraktivität erhöht.
Für Ihre eigene Altersvorsorge als Praxisinhaber haben bAV-Lösungen keine direkte Relevanz, da Sie nicht angestellt sind. Hier kommt es auf eine gute Kombination aus maximalem Versorgungswerk-Beitrag, Rürup-Rente und privater Kapitalanlage an. In dieser Phase, typischerweise ab Mitte 40 bis Mitte 50, sollte die Sparquote für die Altersvorsorge mindestens 20 bis 30 Prozent des Jahresgewinns betragen.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Überprüfen Sie, ob die bestehende bAV für Ihre Mitarbeiter noch aktuell und wettbewerbsfähig ist. Ärzteversichert hilft Ihnen, ein modernes bAV-Konzept für Ihre Praxis zu strukturieren und dabei die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile vollständig auszuschöpfen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisinhaber haben bAV-Zusagen aus der Frühphase der Praxis, die nie überprüft oder aktualisiert wurden. Auch die fehlende Integration der bAV in ein Gesamtkonzept für Mitarbeiterbindung ist ein häufiges Versäumnis.
Fazit
Eine gut strukturierte betriebliche Altersvorsorge in der etablierten Praxis stärkt die Mitarbeiterbindung und spart Steuern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – bAV
- Gesetze im Internet – BetrAVG
- Bundesärztekammer – Praxis und Personal
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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