Mit der Niederlassung als Arzt beginnen Sie als Unternehmer zu denken. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann nun auch für angestellte Mitarbeiter in Ihrer Praxis ein wichtiges Instrument sein, und für Sie als Praxisinhaber gibt es attraktive Alternativen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Praxisinhaber können Sie Mitarbeitern eine bAV anbieten und profitieren von steuerlichen Vorteilen als Arbeitgeber
  • Für sich selbst ist als Selbstständiger die Rürup-Rente oder das Versorgungswerk die primäre Vorsorgelösung
  • Die Einrichtung einer Pensionszusage für angestellte Ärzte ist komplex und erfordert fachkundige Beratung

Betriebliche Altersvorsorge in der Phase Niederlassungsstart

Als niedergelassener Arzt wechseln Sie von der Arbeitnehmer- in die Arbeitgeberrolle. Die klassische bAV über Entgeltumwandlung ist nun kein Thema mehr für Sie persönlich, da Sie nicht mehr angestellt sind. Stattdessen nutzen Sie als Selbstständiger das ärztliche Versorgungswerk und private Vorsorgelösungen wie die Rürup-Rente.

Als Arbeitgeber können Sie jedoch Ihren Praxismitarbeitern eine bAV anbieten. Seit 2022 müssen Sie bei Neuzusagen mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss zahlen, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Beiträge umwandelt. Eine Direktversicherung über eine Gruppenpolice ist die einfachste und kostengünstigste Lösung für eine kleine Arztpraxis.

Als Anreiz für qualifiziertes Fachpersonal können attraktive bAV-Angebote in der Gewinnung und Bindung von Medizinischen Fachangestellten (MFA) ein entscheidender Faktor sein. Die Kosten für den Arbeitgeberzuschuss sind als Betriebsausgabe vollständig steuerlich abzugsfähig.

Worauf Ärzte beim Niederlassungsstart besonders achten sollten

Richten Sie die bAV für Ihre Mitarbeiter von Anfang an strukturiert ein. Ärzteversichert berät Sie, welche bAV-Form für Ihre Praxis am besten geeignet ist und welche Versorgungsoptionen Sie für sich selbst als Praxisinhaber außerhalb der bAV nutzen sollten.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Praxisgründer denken zu spät an die bAV für ihre Mitarbeiter und verlieren dadurch attraktive Fachkräfte an besser aufgestellte Praxen. Ein weiterer Fehler ist die Einrichtung einer zu komplexen Pensionszusage ohne ausreichende Rückstellungen.

Fazit

Eine durchdachte bAV-Strategie für Praxismitarbeiter stärkt den Niederlassungsstart als Arbeitgeber. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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