Als Oberarzt steht man auf dem Einkommensgipfel der klinischen Ärzteschaft, bevor man entweder in die Chefarzttätigkeit oder die Niederlassung wechselt. Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt in dieser Phase an Attraktivität, da hohe Einkommen und Steuervorteile besonders gut zusammenpassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung ist steuer- und sozialversicherungsbefreit bis zu 7.728 Euro jährlich (2025)
  • Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, neu eingerichtete bAV-Verträge mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen
  • In der Kombination mit dem Versorgungswerk bietet die bAV eine sinnvolle Diversifikation der Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge in der Phase Oberarzt

Ein Oberarzt mit einem Jahresbrutto von 120.000 bis 150.000 Euro hat durch den hohen Grenzsteuersatz besonders viel von der steuerlichen Förderung der bAV. Wer 7.728 Euro brutto jährlich in eine Direktversicherung umwandelt, spart damit rund 3.200 bis 3.600 Euro Einkommensteuer und 1.200 bis 1.500 Euro Sozialversicherungsbeiträge. Netto kostet ihn die bAV also nur etwa 2.900 bis 3.300 Euro jährlich für eine Bruttoeinzahlung von 7.728 Euro.

Hinzu kommt der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent auf den umgewandelten Betrag, also rund 1.160 Euro jährlich. Dieser Zuschuss erhöht das angesparte Kapital, ohne dass der Arzt dafür etwas zahlen muss.

Die bAV ist dabei als Ergänzung zum Versorgungswerk zu verstehen, nicht als Ersatz. Das Versorgungswerk bleibt die erste Säule, die bAV ergänzt sie durch ein betriebsgebundenes Kapitalvehikel. Beim Wechsel in die Niederlassung oder in eine andere Klinik kann die bAV mitgenommen oder beitragsfrei gestellt werden.

Worauf Oberärzte besonders achten sollten

Wer vorhat, bald in die Niederlassung zu wechseln, sollte prüfen, ob es sinnvoll ist, kurzfristig eine bAV einzurichten. Bei einem geplanten Wechsel in zwei bis drei Jahren ist der Nutzen geringer, da die bAV erst im Ruhestand ausgezahlt wird. Ärzteversichert berät Oberärzte zu der Frage, ob und in welchem Umfang eine bAV in der aktuellen Karrierephase sinnvoll ist.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Abschließen einer bAV ohne Prüfung des Arbeitgeberangebots. Manche Kliniken haben bereits günstige Rahmenverträge mit Versicherern ausgehandelt, die deutlich bessere Konditionen bieten als individuelle Abschlüsse.

Ebenfalls problematisch: das Verwechseln von bAV und privatem Altersvorsorgevertrag. Die bAV ist an das Arbeitsverhältnis gebunden, kann nicht beliehen oder vorzeitig aufgelöst werden und wird im Alter als sonstiges Einkommen versteuert.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Oberärzte eine attraktive Ergänzung zur Versorgungswerksrente, besonders wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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