Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für PJ-Studenten kein aktuelles Thema. Dennoch lohnt es sich, die Grundlagen zu verstehen, um beim Einstieg als Assistenzarzt sofort die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Das Wichtigste in Kürze
- PJ-Studenten sind keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und haben daher keinen Anspruch auf bAV
- Das Grundprinzip der bAV als Steueroptimierungsinstrument sollte frühzeitig verstanden werden
- Beim ersten Arbeitsvertrag als Assistenzarzt sollte die bAV-Option geprüft werden
Betriebliche Altersvorsorge in der Phase Praktisches Jahr
Die betriebliche Altersvorsorge setzt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis voraus. Als PJ-Student haben Sie keinen Anspruch auf eine bAV-Förderung, da Sie kein reguläres Anstellungsverhältnis haben. Die PJ-Aufwandsentschädigung ist kein Arbeitslohn im steuerrechtlichen Sinne.
Was Sie jedoch in dieser Phase tun können und sollten: die Grundlagen der bAV verstehen, damit Sie bei Ihrem ersten Assistenzarzt-Vertrag informiert entscheiden können. Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es, Teile des Bruttogehalts direkt und steuerbefreit in eine Rentenversicherung, Pensionskasse oder einen Direktversicherungsvertrag einzuzahlen. Für 2024 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag 3.624 Euro jährlich.
Ein weiterer Aspekt, der im PJ relevant werden kann: Wenn Sie an der PJ-Klinik oder einem MVZ in einer bezahlten Nebentätigkeit arbeiten, zum Beispiel als studentische Hilfskraft im Verwaltungsbereich, können bAV-Aspekte theoretisch relevant werden. In der Praxis ist das jedoch selten und lohnt kaum den Aufwand.
Worauf Praktische-Jahr-Studenten besonders achten sollten
Das PJ ist der richtige Zeitpunkt, um eine umfassende Finanzplanung für die Zeit danach vorzubereiten. Welche Versicherungen, welche Vorsorgeprodukte und welche steuerlichen Instrumente beim Berufsstart sinnvoll sind, erklärt Ärzteversichert in einer kostenlosen Erstberatung für Berufseinsteiger.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele PJ-Studenten setzen sich erstmals mit der bAV auseinander, wenn der erste Arbeitsvertrag schon unterschrieben ist und der Arbeitgeber nach der Entgeltumwandlung fragt. Das führt oft zu unüberlegten Entscheidungen. Wer sich vorher informiert, wählt bewusster.
Fazit
bAV ist im PJ kein eigenes Handlungsfeld, aber das frühzeitige Verständnis zahlt sich beim ersten Arbeitsvertrag direkt aus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMAS – Betriebliche Altersversorgung Grundlagen
- Bundesministerium der Finanzen – bAV-Förderung
- GDV – Direktversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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