Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) spielt bei der Praxisabgabe eine wichtige Rolle, wenn ein Praxisinhaber für seine Mitarbeiter bAV-Verträge unterhalten hat. Was passiert mit diesen Verträgen bei der Abgabe? Und hat der Praxisinhaber selbst bAV-Ansprüche? Diese Fragen sind bei der Übergabe sorgfältig zu klären.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mitarbeiter-bAV-Verträge gehen beim Praxisverkauf auf den neuen Inhaber über
  • Eigene bAV als Praxisinhaber ist rechtlich komplex und erfordert besondere Gestaltung
  • bAV-Leistungen werden im Ruhestand nachgelagert versteuert

Betriebliche Altersvorsorge in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand

Bei der Praxisabgabe bestehen in vielen Praxen laufende bAV-Verträge für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese gehen gemäß § 613a BGB auf den Praxiskäufer über, wenn ein Asset-Deal (Übernahme einzelner Praxiswerte) vereinbart wird. Bei einem Share-Deal (Übernahme der Gesellschaft) bestehen Verträge unverändert fort. Der Praxisabgeber sollte alle laufenden bAV-Verträge im Datenraum des Verkaufsprozesses offenlegen.

Praxisinhaber selbst können unter bestimmten Voraussetzungen eigene bAV-Ansprüche aufgebaut haben, wenn sie eine GmbH betreiben und sich als Geschäftsführer angestellt haben. In diesem Fall kann eine Pensionszusage oder eine Direktversicherung für den Geschäftsführer-Arzt bestehen. Diese Ansprüche müssen bei der Praxisabgabe separat bewertet und vertraglich klar geregelt werden, da sie erhebliche Werte repräsentieren können.

Im Ruhestand werden bAV-Leistungen nachgelagert versteuert. Renteneinkünfte aus Direktversicherungen oder Pensionskassen unterliegen der Einkommensteuer. Bei monatlichen bAV-Leistungen von 500 bis 1.500 Euro sind Steuern von 10 bis 30 Prozent zu erwarten. Die Planung des Zusammenspiels zwischen bAV, Versorgungswerk und privater Rente ist deshalb für die Steueroptimierung im Ruhestand entscheidend.

Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe und im Ruhestand besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten vor der Abgabe alle bAV-Verträge dokumentieren und rechtlich klären, ob und wie sie auf den Käufer übergehen. Ärzteversichert unterstützt bei der Bestandsaufnahme und koordiniert die korrekte Behandlung von bAV-Ansprüchen im Übergabeprozess.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Typische Fehler sind das Vergessen von Mitarbeiter-bAV-Verträgen im Verkaufsprozess sowie das Versäumen der steuerlichen Optimierung von bAV-Leistungen im Ruhestand.

Fazit

Betriebliche Altersvorsorge bei der Praxisabgabe erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Begleitung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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