Als Assistenzarzt im Angestelltenverhältnis ist Betriebsunterbrechung zunächst kein eigenes Thema. Wer aber versteht, was diese Versicherung für eine Praxis bedeutet, ist beim späteren Praxiseinstieg oder der eigenen Niederlassung gut vorbereitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Praxisausfallversicherung (auch Betriebsunterbrechungsversicherung) sichert die laufenden Praxiskosten bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall ab
- Laufende Fixkosten einer Praxis liegen typischerweise bei 5.000 bis 20.000 Euro monatlich
- Als angestellter Assistenzarzt übernimmt der Arbeitgeber das Betriebsunterbrechungsrisiko
Betriebsunterbrechung in der Phase Assistenzarzt
Der Begriff Betriebsunterbrechungsversicherung bezeichnet eine Police, die einem Selbstständigen im Schadensfall die laufenden Kosten des Betriebs ersetzt, auch wenn keine Einnahmen mehr erzielt werden. Für eine Arztpraxis bedeutet das: Wenn der Praxisinhaber durch Krankheit oder Unfall für mehrere Wochen ausfällt, laufen Miete, Gehälter und Leasingkosten weiter, obwohl kein Umsatz generiert wird.
Diese Situation betrifft Assistenzärzte nicht direkt, weil sie angestellt sind. Ihr Arbeitgeber trägt das Risiko. Wer aber plant, später eine Praxis zu führen oder zu übernehmen, sollte wissen, dass eine Praxis mit zwei Mitarbeitern und 100 Quadratmeter Mietfläche schnell monatliche Fixkosten von 8.000 bis 12.000 Euro hat. Sechs Wochen Ausfall bedeuten einen Schaden von 12.000 bis 18.000 Euro, den die Praxisausfallversicherung abfängt.
Die Jahresprämie für eine Praxisausfallversicherung liegt je nach Praxisart und Deckungsumfang bei 600 bis 1.500 Euro. Damit ist sie im Verhältnis zum abgesicherten Risiko sehr günstig und sollte für jeden niedergelassenen Arzt zum Standardschutz gehören.
Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten
Wer als Assistenzarzt bereits an einem MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis beteiligt ist, etwa als Junior-Partner, hat möglicherweise schon ein eigenes Betriebsunterbrechungsrisiko. Ärzteversichert prüft für Ärzte in allen Karrierephasen, ob der aktuelle Versicherungsschutz dem tatsächlichen Risikoprofil entspricht.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Verwechseln von Berufsunfähigkeitsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. Die BU sichert das Einkommen des Arztes persönlich ab, die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Kosten der Praxis als Betrieb.
Ebenfalls problematisch: das Unterschätzen der Notwendigkeit beim Praxiseinstieg. Wer beim Einstieg in die Praxis den Versicherungscheck spart, merkt die Lücke erst, wenn der Schadensfall eingetreten ist.
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist für Assistenzärzte im Angestelltenverhältnis noch nicht relevant, aber das Grundverständnis bereitet auf die eigene Praxis vor. Wer es kennt, handelt bei der Niederlassung richtig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebsunterbrechungsversicherung im Überblick
- BaFin – Gewerbeversicherungen für Freiberufler
- Bundesärztekammer – Praxisführung und Risikomanagement
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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